Standpunkte - Vertreter des Bürgerbegehren

Standpunkte der Vertretungsberechtigten für das Bürgerbegehren

Liebe Henstedt-Ulzburger(innen),

die erste Hürde für den Erhalt der Pinnauwiesen ist genommen. Um die zweite Hürde nehmen zu können, brauchen die Pinnauwiesen nun am. 11. Oktober Ihre Stimme. Alle Bürger Henstedt-Ulzburgs haben jetzt durch den Bürgerentscheid die Möglichkeit, ein Zeichen für eine grüne Gemeinde zu setzen und basisdemokratisch ihren Ort mitzugestalten! Daher gehen Sie am 11. Oktober zur Wahl und entscheiden Sie mit!

Mit Ihrem JA bei der Wahl können Sie als Wahlberechtigter folgendes erreichen:

  • Die Pinnauwiesen werden weitestgehend erhalten!
  • Die geplante Bebauung wird von ~26.600m² auf ~9.600m² beschränkt!
  • Ein wichtiger Grünzug im Ort bleibt erhalten!
  • Der öffentliche Wanderweg bleibt vollständig in seiner jetzigen Ausprägung für die Allgemeinheit bestehen.
  • Flora und Fauna der Wiesen bleiben weitestgehend unberührt und als Begegnungsraum sowie als Ruhe- und Erholungszonen erhalten.
  • Die Wiesen als Versickerungsfläche und Wasserzuführung für das Biotop bleiben erhalten.
  • Das Bürgervotum ist bindend! Die Bürger sprechen sich damit für diese eingeschränkte Bebauung aus.
  • Die weitere Belastung der vorhandenen Infrastruktur wird durch die reduzierte Bebauung vermindert.
  • Mögliche Folgekosten aus dem Ausbau der Zuwegung/Zufahrtskreuzung (Hamburger Straße - Kadener Chaussee) würden entfallen.
  • Zwingend erforderliche Lärmschutzmaßnahmen würden entfallen und weiterhin einen freien Blick von der Hamburger Straße ins Grüne gewährleisten.
  • Dem Leitbild der Gemeinde (s.u.) wird weiterhin gefolgt.

Die aktuelle 4. Änderung des B-Plans 96 geht nicht konform mit dem Leitbild der Gemeinde aus dem Jahre 2006!

Zitat: „Wir wollen eine lebenswerte, familienfreundliche Gemeinde sein, in der dem Schutz der Natur und Umwelt ein großer Stellenwert eingeräumt wird.

Wir gestalten unsere Freiräume in allen Ortsteilen möglichst naturnah u. verknüpfen sie miteinander. Diese dienen den Menschen als Begegnungsraum sowie als Ruhe- u. Erholungszonen. Natur und Landschaft sind Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt zu pflegen und vielfältig zu entwickeln. Ökologisch wertvolle Gebiete sind zu schützen, möglichst zu erweitern und zu vernetzen.“

Eine maßvolle Bebauung würde einen - für alle akzeptablen - Kompromiss bilden und weiterhin der Natur den oben beschriebenen Raum geben.

Sollten beim Bürgerentscheid nicht genügend Bürger zur Wahl gehen oder dieser negativ ausfallen (also zu wenig JA-Stimmen abgegeben werden), so

  • fallen die biotopnahen „Pinnau-Wiesen“ dem Baugebiet zum Opfer.
  • wird die im Landschaftsrahmenplan aufgeführte Grünverbundachse mit Wander­weg, die zwischen den einzelnen Ortsteilen als ein Grünzug zur Trennung eben dieser Ortsteile erhalten bleiben soll, eingeschränkt!
  • wird der Wanderweg (ehemalige Bahntrasse im Besitz der Gemeinde) teilweise überbaut!
  • muss eine Erschließung des nördlichen Teils des Baugebietes über eine weitere Ringstraße (Versiegelung zusätzlicher Flächen) mit Querung des Wanderweges erfolgen.
  • wird es auch eine Zuwegung zu den Bauplätzen WA10 (s. Plan) über den Brombergweg geben, denn im aktuellen B-Plan sind dort eindeutig Geh-, Fahr- und Leitungsrechte mit Durchstich zum Brombeerweg eingezeichnet!
  • ist das angrenzende Biotop (Eisvogel, etc.) durch den zusätzlichen Lärm und Verkehr beeinträchtigt!
  • wird der kleine Wald gerodet und durch eine Parkanlage mit Spielplatz direkt an der Hamburger-Straße ersetzt!

Gut 80% der Bürger der Großgemeinde haben sich vor gut eineinhalb Jahren im Bürgerentscheid dafür ausge­sprochen, dass wir ein Dorf bleiben wollen und damit auch einen gewissen dörflichen Charakter behalten möchten. Bebauung ist grundsätzlich richtig und wichtig, aber eine massive und/oder hochverdichtete Bauweise ist in H-U von den Bürgern nicht mehr gewünscht.

Mit einer Zustimmung zu der Frage im Bürgerentscheid - also einem „JA“ - sprechen sich die Bürger dafür aus, dass die 4. Änderungen in der bisherigen Form zwingend überarbeitet werden und eine Reduktion der Bebauung auf ca. 1/3 der geplanten Fläche erfolgen muss!

Damit würden rund 17.000 der Wiesen erhalten bleiben!

Die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 führt in § 16 g Bürgerentscheid, Bürgerbegehren, Absatz 8 aus:

„(8) Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses der Gemeindevertretung oder des zuständigen Ausschusses. Er kann innerhalb von zwei Jahren nur durch einen Bürgerentscheid abgeändert werden.“

Dies bedeutet, dass das Bürgervotum sowohl für die Politik, wie auch die Verwaltung BINDEND ist! Eine - auf einem Bürgerentscheid basierende Entscheidung - darf nicht ignoriert oder von Politik und Verwaltung korrigiert werden!

Mit der Beschränkung auf die Baufelder WA 8 - WA10 würden weitläufige Wiesen unbelastet bleiben und dennoch eine maßvolle Bebauung möglich sein! Die in der Begründung zur 4. Änderung erwähnte mögliche Kindertagesstätte ist sehr zu begrüßen und könnte ohne weiteres in einem der 3 verbleibenden Baufelder problemlos integriert werden!

Die für eine Bebauung vorgesehenen Grundstücksflächen würden sich von bisher ca. 26.600 auf rd. 9.600 vermindern. Dies würde definitiv auch zu einem weniger starken Anstieg des Individualverkehrs führen, da weniger neue Wohneinheiten gebaut würden.

Beide Bebauungsmöglichkeiten werden leider zu einer stärkeren Belastung des Brombeerwegs führen. In welchem Umfang - egal welche Bebauung erfolgen wird - ist nicht vorhersagbar.

Die umfangreiche Bebauung der Pinnauwiesen würde einen kostenintensiven Ausbau der Kreuzung Hamburger Straße – Kadener Chaussee mit sich bringen Diese (laufenden) Kosten trägt jeder einzelne Bürger Henstedt-Ulzburgs. Des Weiteren würde der Verkehrsfluss auf der Hamburger Straße weiter beeinträchtigt werden und durch den zusätzlichen Stop-and-Go Verkehr die Schadstoffbelastung für alle angrenzenden Wohnbereiche (Kleiberstraße, Schwalbenring, Birkenhof) erhöht werden!

Wie wir in der Zwischenzeit gelernt haben, ist eine Entschädigungszahlung auf Grund der möglichen Änderung des B-Plans und verminderten Bebauung NICHT zu zahlen! Der B-Plan 96 heißt nicht umsonst „Hofstelle Schacht“, denn erst mit der 3. Änderung (welche sehr kurzfristig mittels der absoluten Mehrheit einer Fraktion „durchgeboxt“ wurde!) ist dieser B-Plan um die Pinnauwiesen erweitert worden! Diese lagen ursprünglich NICHT im Gebiet von B-Plan 96: „Das Plangebiet liegt direkt östlich der Hamburger Straße.“

Es geht um das Dorf Henstedt-Ulzburg - die Gemeinde im Grünen - und um den Erhalt der schützenswerten Pinnau-Wiesen! Ihre Kinder und Enkel werden es Ihnen danken!

GEHEN SIE AM 11. OKTOBER ZUR WAHL (oder nutzen sie die Briefwahl) UND UNTERSTÜTZEN SIE DEN BÜRGERENTSCHEID ZU DEN PINNAUWIESEN MIT IHREM: JA!

Weitere Informationen können Sie auch auf der Website www.hu-transparent.de finden!