Standpunkte - GV - BFB-Fraktion

Standpunkte der in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen

BFB-Fraktion

Grundsätzlich hält die BFB eine Bebauung an dieser Stelle für verzichtbar. Der nun anstehende Bür­gerentscheid sieht diese von uns bevorzugte Möglichkeit bedauerlicherweise nicht vor.

Nachdem die vor acht Jahren von der absoluten Mehrheit der CDU beschlossene Bebauung nicht realisiert wurde, eröffnet sich rechtlich die Möglichkeit die damalige Entscheidung rückgängig zu machen. Hierbei kann es, ebenso wie bei einem positivem Ergebnis des Bürgerentscheids, zu Scha­densersatzzahlungen in nicht einschätzbarer Höhe an den Eigentümer der Grundstücke kommen - zu Lasten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Leider wurde von der Mehrheit der CDU und SPD verhin­dert, diesen Punkt abschließend juristisch klären zu lassen.

Wir als BFB konnten erst in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung erreichen, dass zu dem Punkt nun doch noch eine abschließende Rechtsberatung eingeholt wird, die am 7. September in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vorliegen und erläutert werden soll.

Die zur Abstimmung stehende Frage des Bürgerentscheids reduziert die Entscheidungen zum B-Plan 96 auf lediglich zwei Varianten, es gibt aber weitere und interessante Möglichkeiten. Die notwendi­gen Entscheidungsgrundlagen hierfür liegen zurzeit noch nicht vor. Dies betrifft insbesondere die oben angesprochene Schadensersatzfrage. Zur Offenheit und Transparenz gegenüber den Bürgern gehört nach Auffassung der BFB auch klar zu benennen, dass der Bürgerentscheid Risiken beinhaltet, die zurzeit nicht seriös bewertet werden können. Die BFB gibt daher ihre abschließende Bewertung nach der Rechtsberatung am 7. September im Rahmen einer Pressemeldung ab.