Entstehende Kosten?

Entstehende Kosten, wenn der Bürgerentscheid im Sinne der Fragestellung entschieden wird

Bei einer Annahme des Bürgerbegehrens ist mit Planungskosten für die erneute Änderung des Be­bauungsplanes von 43.000 € zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass darüber hinaus Schaden­ersatzzahlungen an die Grundstückseigentümer zu leisten sind. Zur Höhe dieser Forderungen kann zurzeit keine Aussage getroffen werden.

Zur weiteren Information findet

am 17.09.2015 um 19.30 Uhr
eine Informationsveranstaltung
im Bürgerhaus, Beckersbergstraße 34,

statt.