Sachstand

Sachstand zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96

Vorbemerkung

Ein Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Gemeindegebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen hiervon betroffenen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Er besteht aus einer Planunterlage, auf der durch Zeichnung und Text festgesetzt wird, welche Nutzung zulässig ist. Dazu gehören insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, Grün­flächen und mehr. Aus einem Bebauungsplan können Sie daher beispielweise ablesen, welche Nut­zungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festge­setzt sind. Der Bebauungsplan wird als Satzung („Gemeindegesetz“) von der Gemeindevertretung beschlossen. Bauvorhaben müssen im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen.

Für das Gebiet nördlich des Brombeerweges – östlich der Hamburger Straße – südlich der Pinnau – westlich des Bolzplatzes wurde die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 aufgestellt. Dieser Be­bauungsplan ist am 31.05.2007 rechtskräftig geworden und sollte eine Bebauung im Rahmen der hier vorgenommenen Festsetzungen ermöglichen. Dementsprechende Bautätigkeiten sind jedoch unter­blieben.

Auf Antrag des Flächeneigentümers hat der Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde in seiner Sitzung am 05.11.2012 beschlossen, zum Bebauungsplan Nr. 96 eine 4. Änderung aufzustellen, um verschiedene Planinhalte der 3. Änderung zu überarbeiten bzw. bestehende Mängel zu korrigie­ren. Nach mehrfacher Beratung hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 09.02.2015 daraufhin mehr­heit­lich einen sogenannten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungs­planes Nr. 96 gefasst.

Die dementsprechende Planzeichnung ist zu finden unter "Planzeichnung gemäß Beschluss". Bei der hier gelb gekennzeichneten Fläche handelt es sich um die neu herzustellende öffent­liche Straßenanbindung (Planstraße). Die verkehrliche Erschließung des Baugebietes soll ausschließ­lich über diese Straße erfolgen. Die für eine mögliche Wohnbebauung vorgese­henen Bereiche sind blau umrandet dargestellt, wobei oberhalb der südlichen Grünfläche auch die Errichtung einer Kinder­tagesstätte gestattet werden soll. Die öffentlichen Grün- und Wanderwegflächen sind grünfar­big markiert. Die grundsätzlich zulässige Höhe der zukünftigen Gebäude darf 10 m nicht überschrei­ten, wobei diese entlang der Hamburger Straße auch bis zu 11 m betragen darf.

Bevor die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 als Satzung in Kraft treten kann, ist es erforder­lich, die Öffentlichkeit und Behörden an dieser Planung zu beteiligen und ihnen zu ermöglichen, hierzu Anregungen und Stellungnahmen abzugeben. Dieser Verfahrensschritt ist seitens der Ge­meinde bisher noch nicht eingeleitet worden.