Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Jugendstiftung
Aufgrund des § 15 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz) in Verbindung mit §§ 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Stiftungsrats vom 27.11.2025 und der Gemeindevertretung vom 16.12.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.11.2025 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
1. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg“ der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Aufgrund des § 4 Abs. 1 und des § 106 in Verbindung mit § 101 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) sowie in Verbindung mit § 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVo) in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.12.2025 folgende 1. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung erlassen:
1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und 47d Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 Ges. v. 25.07.2025 (GVOBl. 2025 Nr. 121), in der aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.12.2025 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Segeberg vom 18.12.2025 folgende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
12. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
Aufgrund der §§ 4 und 24 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 32 Abs. 6 des Gesetzes über Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) in den jeweils aktuellen Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.12.2025 folgende 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) erlassen:
1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25.07.2025 (GVOBl. Schl.-H., Nr. 121), sowie der §§ 1 Abs. 1 und 25 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) und der §§ 1 und 16 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 28.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 16.12.2025 folgende Satzung erlassen:
6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes, des § 44 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG), sowie § 18 und § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der jeweils geltenden Fassung und dem öffentlich rechtlichen Vertrag mit dem Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg vom 04.02.1997 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 16.12.25 folgende 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:
6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes sowie des § 44 Abs. 1, ohne Satz 3, mit Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 16.12.25 folgende 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung) erlassen:
Im gesamten Gemeindegebiet ist eine Vielzahl von Grundstücken mit Reetdachhäusern vorhanden. Diese werden aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandempfindlich beurteilt. In der Vergangenheit haben unter anderem Feuerwerksraketen wiederholt mit Reet eingedeckte bauliche Anlagen in Brand gesetzt.
Glücklicherweise ist so etwas noch nicht in Henstedt-Ulzburg vorgekommen – dies gilt es, auch weiterhin zu vermeiden. Die Gemeinde trifft alljährlich die Anordnung, dass das ohnehin vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände im Umkreis von 300 Metern um die betroffenen Gebäude im gesamten Gemeindegebiet auch auf den 31. Dezember und 1. Januar ausgedehnt wird. Auf diese Weise sollen Brandgefahren durch das Abbrennen und Abschießen von Feuerwerksraketen beziehungsweise Abschussbechern aus Gas- oder Schreckschusswaffen aus Anlass des Jahreswechsels in diesen Bereichen vorgebeugt werden.
Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot (§ 23 Abs. 1 und 2 1. SprengV) für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 im Umkreis von 300 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch
Am Dienstag, dem 16.12.2025, findet um 18:30 Uhr im Bürgerhaus, Beckersbergstraße 34, 24558 Henstedt-Ulzburg die Sitzung der Gemeindevertretung 21/2023-2028 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die komplette Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
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News aus Henstedt-Ulzburg
Finanzausschuss 19/2023-2028 am 15.12.2025
Am Montag, dem 15.12.2025, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses die Sitzung des Finanzausschusses 19/2023-2028 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die vollständige Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
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1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Abwassersatzung)
Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, des § 17 Absatz 2 und des § 134 Absatz 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-Abw.AG), der §§ 54 - 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der §§ 13 Abs. 1 Nr.3, 44, 45, 46 Abs. 3, 48 und des § 111 Abs. 2 des Landeswassergesetzes (LWG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 25.11.25 folgende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Abwassersatzung) erlassen:
Am Donnerstag, dem 11.12.2025, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses die Sitzung des Feuerwehrausschusses 09/2023-2028 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die vollständige Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
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News aus Henstedt-Ulzburg
Planungsausschuss 18/2023-2028 am 08.12.2025
Am Montag, dem 08.12.2025, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses die Sitzung des Planungsausschusses 18/2023-2028 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die komplette Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
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News aus Henstedt-Ulzburg
Hauptausschuss 24/2023-2028 am 09.12.2025
Am Dienstag, dem 09.12.2025, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses die Sitzung des Hauptausschusses 24/2023-2028 statt. Die komplette Tagesordnung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
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