Förderung Kinder- und Jugendarbeit

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg fördert die kommunale Kinder- und Jugendarbeit. Sie stellt dafür finanzielle Mittel bereit. Die Förderung erfolgt nach der Jugendförderrichtlinie, die am 01.01.2020 in Kraft getreten ist.

Mit der Förderung sollen Anreize geschaffen werden, bestimmte Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen anzubieten und durchzuführen. Außerdem soll der Einsatz qualifizierter Personen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gefördert werden.

Antragsberechtigt sind – je nach Sachverhalt – Träger der freien Jugendhilfe, anerkannte Jugendleitungen sowie Jugendorganisationen der zugelassenen politischen Parteien in Henstedt-Ulzburg.

Es können unterschiedliche Sachverhalte gefördert werden:

  • a) Ferien- und Freizeitmaßnahmen sowie internationale Jugendbegegnungen
    Es werden Maßnahmen ab 3 Tagen bis max. 14 Tagen gefördert. Es müssen mindestens 7 Kinder bzw. Jugendliche (6-17 Jahre) und eine volljährige Begleitperson teilnehmen. Maß-nahmen im Ausland und Maßnahmen mit behinderten Kindern bzw. Jugendlichen werden besonders bezuschusst.

    Zuschuss: 2 EUR bzw. 5 EUR je Tag und Teilnehmer/in mit Wohnsitz in Henstedt-Ulzburg

    Der Antrag ist spätestens 1 Monat nach Ende der Maßnahmen mit diesem Vordruck und den zugehörigen Anlagen (Teilnahmeliste, Finanzierungsübersicht und ggf. weitere) einzureichen.

  • b) Tätigkeit als anerkannte Jugendleitung
    Gefördert wird die ehrenamtliche Tätigkeit anerkannter Jugendleitungen bei einem förderfähigen Träger der freien Jugendhilfe. Die Jugendleitung muss in Besitz einer Juleica sein und eine Gruppe leiten, die sich mindestens 14-tägig trifft.

    Zuschuss: 220 EUR je Jugendleitung und Kalenderjahr

    Die Jugendleitung muss den Zuschuss bis zum 15.10. eines Jahres mit diesem Vordruck beantragen. Der Antrag wird nach Bearbeitung durch die Gemeinde an den Kreis Segeberg (Kreisjugendring) zur Gewährung der entsprechenden Förderung aus Kreismitteln weitergeleitet.

  • c) Aus-/ Fortbildungsmaßnahmen
    Gefördert wird die Aus- und Fortbildung zum Erwerb bzw. zur Neuausstellung der Juleica. Nachrangig können auch andere Aus- und Fortbildungen, die der Kinder- und Jugendarbeit innerhalb des Gemeindegebietes dienen, gefördert werden (z.B. Rettungsschwimmer- oder Kletterausbildung).

    Der förderfähige Träger der freien Jugendhilfe muss bestätigen, dass die Aus-/ Fortbildung für die geleistete Kinder- und Jugendarbeit notwendig ist. Die/der Teilnehmende muss sich verpflichten, mindestens 2 Jahre nach der Aus-/ Fortbildung bei dem Träger entsprechende Kinder- und Jugendarbeit in Henstedt-Ulzburg zu leisten.

    Zuschuss: Die berücksichtigungsfähigen Aus-/ Fortbildungskosten werden mit 50% bezuschusst.

    Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Ende der Aus-/ Fortbildung mit diesem Vordruck und zugehörigen Anlagen (Finanzierungsübersicht und ggf. weitere) gestellt werden.

  • d) außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen
    Gefördert werden außerschulisch angebotene Projekte z.B. zu Themen aus dem Bereich der ökologischen, kulturellen oder gesundheitlichen Jugendbildung, aber auch geschlechtsspezifische Projekte.

    Politische Jugendbildungsmaßnahmen können ebenfalls gefördert werden.

    Zielgruppe der Maßnahme müssen Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige (6-26 Jahre) sein. Mindestens 50% der Teilnehmenden müssen in Henstedt-Ulzburg wohnen.

    Zuschuss: Die berücksichtigungsfähigen Kosten der Jugendbildungsmaßnahme werden mit 75% bezuschusst.

    Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Ende der Maßnahme mit diesem Vordruck und zugehörigen Anlagen (Finanzierungsübersicht und ggf. weitere) gestellt werden.