Bekanntmachungen

2020

News aus Henstedt-Ulzburg

Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl.H. 2020 S. 514), der §§ 1 Abs. 1 und § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) und der §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 16.10.2020 (BGBl. I S. 2187), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.12.2020 folgende Satzung erlassen:

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News aus Henstedt-Ulzburg

Wochenmärkte Ulzburg und Rhen

Die an jedem Donnerstag stattfindenden Wochenmärkte auf den Marktplätzen Ulzburg und Rhen werden am Donnerstag, den 24.12.2020 und am Donnerstag, den 31.12.2020 parallel in der Zeit von jeweils 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr durchgeführt.

News aus Henstedt-Ulzburg

15. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg

Aufgrund des § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. 2020, S. 514), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2020 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 15. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:

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News aus Henstedt-Ulzburg

Anordnung eines Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern

Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot (§ 23 Abs. 1 und 2 1. SprengV) für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch auf den 31.12.2020 und 01.01.2021 ausgedehnt wird.

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Bekanntmachung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West / Jahresrechnung

Auslegung der Jahresrechnung 2019 und des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes

Die Jahresrechnung 2019 des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes Norderstedt über die Prüfung der Jahresrechnung 2019 liegen vor.

In der Zeit vom 01.01.2021 bis 31.01.2021 liegen die Jahresrechnung 2019 und der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung während der Öffnungszeiten in Zimmer 0.14 des Rathauses der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, zur Einsicht aus. Aufgrund der Corona-Pandemie sind während der Rathausschließung im Voraus Termine innerhalb der regulären Öffnungszeiten unter 04193/963-311 abzusprechen.

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Bekanntmachung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West / Haushaltssatzung

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 08.12.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:

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News aus Henstedt-Ulzburg

Wochenmärkte Ulzburg und Rhen

Die an jedem Donnerstag stattfindenden Wochenmärkte auf den Marktplätzen Ulzburg und Rhen werden am Donnerstag, den 24.12.2020 parallel in der Zeit von jeweils 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr durchgeführt.

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Entschädigungssatzung - 9. Nachtragssatzung

Aufgrund der §§ 4 und 24 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 32 Abs. 6 des Gesetzes über Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) in den jeweils aktuellen Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertre­tung vom 08.12.2020 folgende 9. Nachtragssatzung zur Satzung der Ge­meinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) erlassen:

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News aus Henstedt-Ulzburg

Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung

Herr Kurt Göttsch hat sein anlässlich der Kommunalwahl am 6. Mai 2018 erworbenes Mandat als Gemeindevertreter mit Ablauf des 7. Dezember 2020 niedergelegt.
Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass der Listenbewerber der WHU

Herr
Stefan Schneider
Usedomer Straße 21
24558 Henstedt-Ulzburg

als Gemeindevertreter nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schrift­lich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 10.12.2020 und endet mit Ablauf des 09.01.2021.

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Benutzungsordnung Gemeindebücherei und -mediothek

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) – in der jeweils geltenden Fassung – wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27.10.2020 folgende Satzung erlassen:

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Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung

Frau Inga Lüttjohann hat ihr anlässlich der Kommunalwahl am 6. Mai 2018 erworbenes Mandat als Gemeindevertreterin mit Ablauf des 7. Dezember 2020 niedergelegt. Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass der Listenbewerber der BfB

Herr
Dr. Axel Holtz
Groß-Sabiner-Ring 34
24558 Henstedt-Ulzburg

als Gemeindevertreter nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schrift­lich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 19.11.2020 und endet mit Ablauf des 18.12.2020.

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B-Plan Nr. 113 "Gräflingsberg/ Heidelweg"

Bebauungsplan

*** Verschiebung der öffentlichen Auslegung ***
Bebauungsplan Nr. 113 „Gräflingsberg/ Heidelweg“, 7. Änderung
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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Wahlen zur stellv. Schiedsperson in Henstedt-Ulzburg

Das Amt der stellvertretenden Schiedsfrau / des stellvertretenden Schiedsmannes in Henstedt-Ulzburg - Schiedsamtbezirk 6 - ist neu zu besetzen. Das Schiedsamt nimmt die Aufgabe der außergerichtlichen Streitschlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahr. Dies können Nachbarschaftsstreitigkeiten sein, wie zum Beispiel Verstöße gegen die Hausordnung oder Schadensersatzansprüche. Aber auch leichte Körperverletzungen, Hausfriedensbruch, Beleidigungen oder Sachbeschädigungen können zunächst Fälle für das Schiedsamt sein. Denn oftmals ist eine Klage vor Gericht erst zulässig, nachdem von der Schiedsfrau / dem Schiedsmann oder einer anderen Gütestelle vergeblich versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

 

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2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020

2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2020. Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.10.2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

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B-Plan Nr. 113 „Gräflingsberg/ Heidelweg“, 7. Änderung

Bebauungsplan Nr. 113 „Gräflingsberg/ Heidelweg“, 7. Änderung, hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

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B-Plan Nr. 32 „Sport- und Freizeitzentrum Beckersberg“

Bebauungsplan Nr. 32 „Sport- und Freizeitzentrum Beckersberg“, 8. Änderung (Neugestaltung Bürgerpark), hier:  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

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Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:
 
1.1.  Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
 

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Bekanntmachung der Gemeinde

Aufgrund § 36 Abs. 2  Bundesmeldegesetz weist die Gemeinde Henstedt-Ulzburg darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2022 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetz widersprechen können.

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News aus Henstedt-Ulzburg

Finanz- und Wirtschaftsausschuss 18/2018-2023 am 20.10.2020

Ausschuss-Sitzung LogoAm Dienstag, dem 20.10.2020, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses die Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses 18/2018-2023 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die vollständige Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.

Aufgrund der einzuhaltenden Abstandsregelungen ist die Teilnahme von Gästen an der Sitzung auf 20 Personen beschränkt. Das Betreten des Rathauses ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung gestattet, die nach Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden kann. Gäste sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten anzugeben. Personen, die eine Angabe verweigern, werden von der Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen.

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Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020

Aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 29.09.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:

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