Bekanntmachungen

Wahl des Seniorenbeirates in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

  • Am 27. Oktober 2026 findet die Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens 9 und höchstens 13 möglichst geschlechterparitätisch gewählten Mitgliedern. Es werden zwei Wahllisten geführt, auf denen jeweils die Kandidatinnen („Frauen“) und Kandidaten („Männer“) aufgeführt sind.

Die Henstedt-Ulzburger Seniorinnen und Senioren werden aufgerufen, sich als Wahlkandidatinnen und Wahlkandidaten zur Verfügung zu stellen.

Wählbar sind alle im Jahr 1966 oder früher geborenen Bürgerinnen und Bürger, die in Henstedt-Ulzburg wahlberechtigt sind und seit mindestens 26. Juli 2026 ihren Hauptwohnsitz in Henstedt-Ulzburg haben. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erfüllt sein. Nicht wählbar sind Mitglieder der Gemeindevertretung, Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung,  Mitglieder der Ausschüsse und Vorstandsmitglieder der Parteien und Wählergemeinschaften auf Orts- und Kreisebene.

Für die Wahlvorschläge der Kandidaten müssen amtliche Vordrucke verwendet werden, die ab 20. Juli 2026 bei der

Gemeinde Henstedt-Ulzburg,
Rathausplatz 1,
24558 Henstedt-Ulzburg,
EG, Zimmer 0.02,
Telefon 04193/963-310 oder wahlamt@h-u.de

angefordert werden können. Die Wahlvorschläge müssen vollständig ausgefüllt bis spätestens 19. August 2026, 18:00 Uhr bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg eingegangen sein. Zur rechtzeitigen Beseitigung etwaiger Mängel empfiehlt sich die Abgabe mindestens eine Woche vor dem Abgabetermin. Sind bis zum Stichtag auf einer der beiden Wahllisten keine Wahlvorschläge eingegangen, können sich Interessierte noch innerhalb einer Frist von 2 Wochen, also spätestens bis zum 02. September 2026, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist) bewerben.

Werden nicht mehr als 13 Bewerberinnen oder Bewerber zur Wahl zugelassen, findet das vorgeschriebene Briefwahlverfahren nicht statt. In diesem Fall wird die Wahl durch die Gemeindevertretung durchgeführt, wenn die Mindestmitgliederzahl erreicht wird. Ansonsten gilt der Seniorenbeirat als nicht gewählt.


Erforderliche Formulare zum Bewerbungsverfahren:

Go back