Bekanntmachungen

1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades Beckersberg (Gebührenordnung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), sowie der §§ 1 Abs. 1, 2 Absatz 1 und 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 23.06.2026 folgende IV. Nachtragssatzung erlassen:

 

I. 

Die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen des § 4 (5) - Benutzungsgebühren bei Sonderveranstaltungen – der Satzung werden hinzugefügt:

 c) bei Sonderveranstaltungen örtlicher gemeinnütziger Vereine und Verbände
    zum Zwecke des Gemeinwohls während und außerhalb der Öffnungszeiten
    für die Veranstaltungsteilnehmer/innen keine Gebühr gem. dieser Gebührenordnung

  

II.

 Inkrafttreten

 Diese IV. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

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