Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Widmungsverfügung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg widmet als Trägerin der Straßenbaulast nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 26.05.2026 die nachstehend aufgeführten Straßen bzw. Straßenabschnitte in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für den öffentlichen Verkehr.

Die Widmung erfolgt gemäß § 6 i.V.m. § 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, 631), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 11.12.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 Nr. 168) in der aktuellen Fassung.  

Die betreffenden Straßen bzw. Straßenabschnitte befinden sich im Eigentum der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wie folgt eingestuft:

I. Als Gemeindestraßen und zwar als Ortstraßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3a StrWG: 

Nr.

Straße / Fläche

Gemarkung

Flur

Flurstück(e)

1.

Ericaweg

 

Henstedt

13

182, 179 u. 181

2.

Eulenstieg

Ulzburg

7

400, 214 u. 236

3.

Wachtelring

Ulzburg

7

403

4.

Heidekoppel teilw.

Ulzburg

9

19/9 teilw.

5.

Heidelweg

Henstedt

17

17/45

6.

Kleiberstraße

Ulzburg

7

 

6

5/10, 4/18 u.

 

45/7, 34/40

7.

Erlenkamp

Henstedt

5

233 u. 227

Die Widmungsverfügung ist hiermit und die maßgeblichen Lagepläne sind als Anhang online einsehbar. Alternativ können die Dokumente auch in der Gemeindeverwaltung, Rathausplatz 1, Zimmer 3.21, 24558 Henstedt-Ulzburg, während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg erhoben werden.

Als Tag der Bekanntgabe gilt der auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung folgende Tag.

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