Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Widmungsverfügung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg widmet als Trägerin der Straßenbaulast nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 26.05.2026 die nachstehend aufgeführten Straßen bzw. Straßenabschnitte in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für den öffentlichen Verkehr.

Die Widmung erfolgt gemäß § 6 i.V.m. § 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, 631), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 11.12.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 Nr. 168) in der aktuellen Fassung. 

Die betreffenden Straßen bzw. Straßenabschnitte befinden sich im Eigentum der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wie folgt eingestuft: 

Nr.

Straße / Fläche

Gemarkung

Flur

Flurstück(e)

1.

Ericaweg

Henstedt

13

179, 181 u. 182

2.

Erlenkamp

Henstedt

5

233 u. 227

3.

Eulenstieg

Ulzburg

7

214, 236, 395 u. 400

4.

Heidekoppel (Teilstück)

Ulzburg

9

16/9

5.

Heidelweg

Henstedt

17

17/45

6.

Kleiberstraße

Ulzburg

6

 

 

7

34/40

 

45/7, 4/18 tlw., 5/10 tlw., 44/8 tlw., 44/5 tlw.

7.

Wachtelring

Ulzburg

7

403

 In der Anlage befinden sich die Übersichtspläne zu den einzelnen Straßen- bzw. Straßenabschnitten.

 

Rechtsbehelfsbelehrung: 

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg erhoben werden. 

Als Tag der Bekanntgabe gilt der auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung folgende Tag.

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