Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Widmungsverfügung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg widmet als Trägerin der Straßenbaulast nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 23.06.2026 die nachstehend aufgeführten Straßen bzw. Straßenabschnitte in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für den öffentlichen Verkehr. 

Die Widmung erfolgt gemäß § 6 i.V.m. § 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, 631), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 11.12.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 Nr. 168) in der aktuellen Fassung. 

Die betreffenden Straßen bzw. Straßenabschnitte befinden sich im Eigentum der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wie folgt eingestuft: 

  1. Als Gemeindestraßen und zwar als Ortstraßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3a StrWG: 

Nr.

Straße / Fläche

Gemarkung

Flur

Flurstück(e)

1.

Kleine Lohe (öffentlicher Teil)

Ulzburg

8

309

2.

Lohekamp

Ulzburg

8

301 u. 342

3.

Wismarer Straße (Teilstück zwischen Schulstraße und Wedentwiete)

Ulzburg

8

138, 155, 198, 221, 353

4.

Kranichstraße

Ulzburg

7

16/27 u. 15/24 tlw.

In der Anlage befinden sich die Übersichtspläne zu den einzelnen Straßen- bzw. Straßenabschnitten.

 

Rechtsbehelfsbelehrung: 

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg erhoben werden. 

Als Tag der Bekanntgabe gilt der auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung folgende Tag.

  

Hinweis: 

Die Widmungsverfügung und die maßgeblichen Lagepläne sind als Anhang online einsehbar. Alternativ können die Dokumente auch in der Gemeindeverwaltung, Rathausplatz 1, Zimmer 3.21, 24558 Henstedt-Ulzburg, während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.

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