Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Widmungsverfügung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg widmet als Trägerin der Straßenbaulast nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 23.06.2026 die nachstehend aufgeführten Straßen bzw. Straßenabschnitte in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für den öffentlichen Verkehr.
Die Widmung erfolgt gemäß § 6 i.V.m. § 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, 631), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 11.12.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 Nr. 168) in der aktuellen Fassung.
Die betreffenden Straßen bzw. Straßenabschnitte befinden sich im Eigentum der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wie folgt eingestuft:
- Als Gemeindestraßen und zwar als Ortstraßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3a StrWG:
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Nr. |
Straße / Fläche |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück(e) |
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1. |
Kleine Lohe (öffentlicher Teil) |
Ulzburg |
8 |
309 |
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2. |
Lohekamp |
Ulzburg |
8 |
301 u. 342 |
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3. |
Wismarer Straße (Teilstück zwischen Schulstraße und Wedentwiete) |
Ulzburg |
8 |
138, 155, 198, 221, 353 |
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4. |
Kranichstraße |
Ulzburg |
7 |
16/27 u. 15/24 tlw. |
In der Anlage befinden sich die Übersichtspläne zu den einzelnen Straßen- bzw. Straßenabschnitten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg erhoben werden.
Als Tag der Bekanntgabe gilt der auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung folgende Tag.
Hinweis:
Die Widmungsverfügung und die maßgeblichen Lagepläne sind als Anhang online einsehbar. Alternativ können die Dokumente auch in der Gemeindeverwaltung, Rathausplatz 1, Zimmer 3.21, 24558 Henstedt-Ulzburg, während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.
