Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Widmungsverfügung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg widmet als Trägerin der Straßenbaulast nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 26.05.2026 die nachstehend aufgeführten Straßen bzw. Straßenabschnitte in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für den öffentlichen Verkehr.

Die Widmung erfolgt gemäß § 6 i.V.m. § 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, 631), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 11.12.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 Nr. 168) in der aktuellen Fassung. 

Die betreffenden Straßen bzw. Straßenabschnitte befinden sich im Eigentum der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wie folgt eingestuft:

I. Als Gemeindestraßen und zwar als Ortstraßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3a StrWG: 

Nr.

Straße / Fläche

Gemarkung

Flur

Flurstück(e)

1.

Am Friedhof

 

Henstedt

3

10/3 tlw.

 

2.

Am Wittmoor

Henstedt

17

15/24 u. 15/40

 

3.

Am Knick

Henstedt

13

215

4.

Charlottenhain

Götzberg

4

6

57

80

5.

Dammstücken

(Abzweiger zwischen Spatzenwinkel und KiTA)

Ulzburg

Henstedt

7

13

416

576

6.

Emma-Gaertner-Straße

Ulzburg

3

408 u. 290 tlw.

7.

Kruhnskoppel

(Teilstück zwischen HNr. 46a und 54)

Henstedt

13

216 tlw.

8.

Lilienweg

Henstedt

2

376

9.

Lühmannstraße (Teilstück zwischen Emma-Gaertner-Straße und Waterloovillestraße)

Ulzburg

3

290 tlw.

10.

Waterloovillestraße

Ulzburg

3

286, 463 u. 290 tlw.

 

II. Als Gemeindestraßen und zwar als Gemeindeverbindungsstraßen nach § 3 Abs. 1

Nr. 3b StrWG: 

Nr.

Straße / Fläche

Gemarkung

Flur

Flurstück(e)

11.

Achterkoppel

 

Henstedt

8

7

18/56 u.

94/4

12.

Buschkoppel

Henstedt

5

6

55, tlw. 54 u.

81/1

 

III. Als sonstige öffentliche Straßen und zwar als beschränkt öffentliche Straßen für den

landwirtschaftlichen Verkehr nach § 3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG:

Nr.

Straße / Fläche

Gemarkung

Flur

Flurstück(e)

13.

Reiherstieg

Henstedt

12

82/1

 

IV. Als sonstige öffentliche Straßen und zwar als beschränkt öffentliche Straßen für den

Fußgänger- und Radfahrerverkehr nach § 3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG:

Nr.

Straße / Fläche

Gemarkung

Flur

Flurstück(e)

14.

Verbindungsweg zwischen Kisdorfer Straße und der Straße Kurzer Kamp

Henstedt

3

445/10

 

15.

Verbindungsweg zwischen Schwanenweg und der Straße Am Knick

Henstedt

13

195 u. 2/21

16.

Verbindungsweg zwischen Kruhnskoppel und der Straße Am Knick

Henstedt

13

234, 5/42 u. 5/65 tlw.

Die Widmungsverfügung ist hiermit und die maßgeblichen Lagepläne sind als Anhang online einsehbar. Alternativ können die Dokumente auch in der Gemeindeverwaltung, Rathausplatz 1, Zimmer 3.21, 24558 Henstedt-Ulzburg, während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg erhoben werden.

Als Tag der Bekanntgabe gilt der auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung folgende Tag.

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