Bekanntmachungen
Auslegung des Entwurfs der Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg befindet sich im Prozess der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung. Der erarbeitete Entwurf wird vom 06.07. – 30.08.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.
Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung ist dieser Bekanntmachung als Download zur Einsicht beigefügt und liegt in der o. a. Auslegungsfrist im Rathaus, in 24568 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zi. 3.17), während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist besteht für Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf der Wärmeplanung schriftlich einzureichen. Bei Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Grünewald (klimaschutz@henstedt-ulzburg.de oder 04193 / 963-109) gern zur Verfügung.
Alle Stellungnahmen sind schriftlich im Rathaus mit dem Vermerk „Stellungnahme Wärmeplanung“ entweder per Post oder per Mail (unter klimaschutz@henstedt-ulzburg.de) einzureichen.
Mit dieser Möglichkeit zur Einsicht- und Stellungnahme wird die Pflicht gemäß § 13 (4) Wärmeplanungsgesetz (WPG) erfüllt. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Bearbeitung unberücksichtigt bleiben können.
Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht.
