Bekanntmachungen

36. Änderung des Flächennutzungsplans (Gemeinbedarfsflächen für den Sport)

hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Gebietsbezeichnung:

  • nördlich der Edisonstraße
  • westlich des Umspannwerkes
  • östlich der Bebauung Philipp-Reis-Straße

im Ortsteil Henstedt-Rhen


Der vom Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in der Sitzung am 18.05.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemeinbedarfsflächen für den Sport) für das oben genannte Gebiet, der Entwurf der Begründung sowie die dazugehörigen Planunterlagen und die Bekanntmachung werden in der Zeit vom  

vom 22.06.2025 bis zum 23.07.2026

auf der gemeindlichen Internetseite unter der Bauleitplanung veröffentlicht. 

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der o.a. Auslegungsfrist im Rathaus, in 24568 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zi. 3.17), während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren sind diese über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. 

Die Flächennutzungsplanänderung wird zwecks Errichtung einer Feuerwache und einer Rettungswache im oben beschriebenen Geltungsbereich aufgestellt. 

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen (Gutachten, Berichte) liegen zur Einsichtnahme vor: 

(1) Landschaftsplan der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Auszug)

(2) Umweltbericht – Teil der Begründung

(3) Schalltechnisches Gutachten

(4) Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Pflanzen und Tiere, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in (2), (3), (4) - in folgenden Stellungnahmen:
    • Firma TenneT TSO GmbH
    • HVV – Hamburger Verkehrsverbund GmbH
    • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus sowie des Landesbetriebs Straßenbau u. Verkehr Schleswig-Holstein
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Einhaltung von Leitungsschutzbereichen – Stromfreileitungen in unmittelbarer Nähe, evtl. Lärmimmissionen bei ungünstigen Witterungsverhältnissen, Einhaltung von bestimmten Lärmwerten gem. der „TA Lärm“, Beibehaltung der vorhandenen temporären Baustraße bis ca. Ende 2027, keine Erschließung durch den ÖPNV – nächstgelegene Bushaltestelle ca. 1.000 m entfernt, Vermeidung von Blendung der Verkehrsteilnehmenden durch Lichtquellen, Immissionsschutz, Voraussichtlich keine Überschreitung der Immissionswerte, keine Bedeutung für die Erholungsnutzung

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere

  • finden sich in (1), (2). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kompensationsmaßnahmen sind durchzuführen, keine unüberwindbare Artenschutzkonflikte abzusehen

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • finden sich in (1), (2). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Voraussichtlich keine besonderen Ausprägungen der Bodenfunktion, keine Altlasten und keine Kampfmittelverdachtsflächen vorhanden, Ausgleichmaßnahmen sind nachzuweisen, voraussichtlich keine Beeinträchtigung des Grundwasserspiegels und des Wasserhaushalts, Erhalt von randlichen Gehölzbeständen

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in (2). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen auf übergeordnete klimatische Funktionen und das Schutzgut Luft sind nicht zu erwarten

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter

  • finden sich in (2), (4) - in folgenden Stellungnahmen:
    • Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Voraussichtlich keine Kulturdenkmale oder denkmalgeschützte Objekte vorhanden, allgemeiner Hinweis zum Umgang mit möglichen archäologischen Funden

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • finden sich in (1), (2). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Erhalt der randlichen Gehölze

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesnaturschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Ihre Beteiligungsmöglichkeiten:

Sie haben die Möglichkeit, Planungsunterlagen zum Bauleitplanverfahren auf auf der gemeindlichen Internetseite unter der Bauleitplanung sowie im Rathaus, Zi. 3.17 (3. OG) einzusehen und Ihre Stellungnahme schriftlich per E-Mail an bauleitplanung@h-u.de, per Post oder auch zur Niederschrift abzugeben. Bei Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Lwila (Tel. 04193/963-420) gerne zur Verfügung. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

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