Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:
1.1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz weist die Gemeinde Henstedt-Ulzburg darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2022 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetz widersprechen können.
Finanz- und Wirtschaftsausschuss 18/2018-2023 am 20.10.2020
Am Dienstag, dem 20.10.2020, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses die Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses 18/2018-2023 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die vollständige Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
Aufgrund der einzuhaltenden Abstandsregelungen ist die Teilnahme von Gästen an der Sitzung auf 20 Personen beschränkt. Das Betreten des Rathauses ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung gestattet, die nach Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden kann. Gäste sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten anzugeben. Personen, die eine Angabe verweigern, werden von der Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen.
News aus Henstedt-Ulzburg
Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020
Aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 29.09.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Satzung über die Bildung eines Beirates Inklusion für Menschen mit Behinderung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 i.V. m. § 47 d Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBL. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.Juni 2020 (GVOBL. Schl.-H. S. 364) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 15.09.2020 folgende Satzung erlassen:
Die für Dienstag, den 18. August 2020 um 19.30 Uhr vorgesehene Sitzung der Gemeindevertretung findet nicht statt.
Henstedt-Ulzburg, den 06.08.2020
Gemeinde Henstedt-Ulzburg Die Bürgermeisterin gez. Schmidt
News aus Henstedt-Ulzburg
VI. Nachtragssatzung zur Kita-Satzung
VI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstättensatzung - Kita-Satzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2 sowie 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) und der §§ 25 Abs. 1 und 3, Satz 1 – 3, sowie 30 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 23.06.2020 folgende VI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstätten-satzung - Kita-Satzung) erlassen:
Lärmaktionsplanung 2018 (3. Stufe) – Aktualisierung des Lärmaktionsplans 2013 hier: Bekanntmachung Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung 17/2018-2023 am 19.05.2020 die Lärmaktionsplanung 2018 (3. Stufe) für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht.
Die Lärmaktionsplanung 2018 (3. Stufe) tritt mit Beginn des 18.06.2020 in Kraft. Alle Interessierten können den Lärmaktionsplan 2018 (3. Stufe) von diesem Tage an in der Gemeindeverwaltung (Rathaus) in Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, Zimmer 3.16, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich ist der Lärmaktionsplan 2018 (3. Stufe) ins Internet unter der Adresse www.henstedt-ulzburg.de eingestellt.
Henstedt-Ulzburg, den 10.06.2020
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Die Bürgermeisterin gez. Schmidt
News aus Henstedt-Ulzburg
Neufassung der Außenbereichssatzung Nr. 1 „Vogelsang“
Wiederholung der öffentlichen Auslegung Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), sowie der §§ 1 Abs. 1, 2 Absatz 1 und 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 19.05.2020 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:
Gültigkeit der Wahl der Bürgermeisterin in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Die Kommunalaufsicht hat mit Verfügung vom 23. April 2020 die am 01. März 2020 durchgeführte Wahl von Frau Ulrike Schmidt zur hauptamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für gültig erklärt. Verstöße bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl wurden nicht festgestellt.
Das von mir bekannt gegebene endgültige Wahlergebnis ist damit bestätigt. Die Wahl ist rechtskräftig.
Henstedt-Ulzburg, 30.04.2020
Gemeinde Henstedt-Ulzburg Der Gemeindewahlleiter
gez. Colja Peglow
News aus Henstedt-Ulzburg
Aufhebung der Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass vom 07.01.2020
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:
I. Die Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass vom 07.01.2020 für die Termine
1. Sonntag, den 13.09.2020
2. Sonntag, den 01.11.2020
wird aufgehoben.
II. Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft.
Henstedt-Ulzburg, den 28.04.2020 Gemeinde Henstedt-Ulzburg Der Bürgermeister