Sitzung des Jugendstiftungsrates 03/2018-2023 fällt aus
Die für Donnerstag, den 4.2.2021 vorgesehene Sitzung des Jugendstiftungsrates 03/2018-2023 fällt aus aktuellem Anlass (Pandemie) aus.
Ein neuer Sitzungstermin wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.
Mit freundlichen Grüßen gez. Die Stiftungsratsvorsitzende
News aus Henstedt-Ulzburg
Haushaltsplan des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§ 1 ff. der Eigenbetriebsverordnung für Schleswig-Holstein sowie der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg“ der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 12.12.2018 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2020 folgender Haushaltsplan erlassen:
Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und 47d Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 364), in der aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.12.2020 folgende Satzung erlassen:
Am 27. April 2021 findet die Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens 9 und höchstens 13 gewählten Mitgliedern.
Die Henstedt-Ulzburger Seniorinnen und Senioren werden aufgerufen, sich als Wahlkandidaten zur Verfügung zu stellen.
Wählbar sind alle im Jahr 1961 oder früher geborenen Bürgerinnen und Bürger, die in Henstedt-Ulzburg wahlberechtigt sind und seit mindestens 26. Januar 2021 in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erfüllt sein. Zur Wahl zugelassen werden alle Kandidaten, die von mindestens 5 wahlberechtigten Henstedt-Ulzburger Seniorinnen oder Senioren unterstützt oder von den satzungsmäßig vorgesehenen Organisationen vorgeschlagen werden. Nicht wählbar sind Mitglieder der Gemeindevertretung, Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung, Mitglieder der Ausschüsse und Vorstandsmitglieder der Parteien und Wählergemeinschaften auf Orts- und Kreisebene.
Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl.H. 2020 S. 514), der §§ 1 Abs. 1 und § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) und der §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 16.10.2020 (BGBl. I S. 2187), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.12.2020 folgende Satzung erlassen:
Die an jedem Donnerstag stattfindenden Wochenmärkte auf den Marktplätzen Ulzburg und Rhen werden am Donnerstag, den 24.12.2020 und am Donnerstag, den 31.12.2020 parallel in der Zeit von jeweils 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr durchgeführt.
News aus Henstedt-Ulzburg
15. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg
Aufgrund des § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. 2020, S. 514), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2020 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 15. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
Anordnung eines Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern
Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot (§ 23 Abs. 1 und 2 1. SprengV) für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch auf den 31.12.2020 und 01.01.2021 ausgedehnt wird.
Bekanntmachung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West / Jahresrechnung
Auslegung der Jahresrechnung 2019 und des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes
Die Jahresrechnung 2019 des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes Norderstedt über die Prüfung der Jahresrechnung 2019 liegen vor.
In der Zeit vom 01.01.2021 bis 31.01.2021 liegen die Jahresrechnung 2019 und der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung während der Öffnungszeiten in Zimmer 0.14 des Rathauses der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, zur Einsicht aus. Aufgrund der Corona-Pandemie sind während der Rathausschließung im Voraus Termine innerhalb der regulären Öffnungszeiten unter 04193/963-311 abzusprechen.
News aus Henstedt-Ulzburg
Bekanntmachung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West / Haushaltssatzung
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 08.12.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Die an jedem Donnerstag stattfindenden Wochenmärkte auf den Marktplätzen Ulzburg und Rhen werden am Donnerstag, den 24.12.2020 parallel in der Zeit von jeweils 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr durchgeführt.
News aus Henstedt-Ulzburg
Entschädigungssatzung - 9. Nachtragssatzung
Aufgrund der §§ 4 und 24 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 32 Abs. 6 des Gesetzes über Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) in den jeweils aktuellen Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2020 folgende 9. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) erlassen:
Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung
Herr Kurt Göttsch hat sein anlässlich der Kommunalwahl am 6. Mai 2018 erworbenes Mandat als Gemeindevertreter mit Ablauf des 7. Dezember 2020 niedergelegt. Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass der Listenbewerber der WHU
Herr Stefan Schneider Usedomer Straße 21 24558 Henstedt-Ulzburg
als Gemeindevertreter nachrückt. Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 10.12.2020 und endet mit Ablauf des 09.01.2021.
News aus Henstedt-Ulzburg
Benutzungsordnung Gemeindebücherei und -mediothek
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) – in der jeweils geltenden Fassung – wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27.10.2020 folgende Satzung erlassen:
Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung
Frau Inga Lüttjohann hat ihr anlässlich der Kommunalwahl am 6. Mai 2018 erworbenes Mandat als Gemeindevertreterin mit Ablauf des 7. Dezember 2020 niedergelegt. Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass der Listenbewerber der BfB
Herr Dr. Axel Holtz Groß-Sabiner-Ring 34 24558 Henstedt-Ulzburg
als Gemeindevertreter nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 19.11.2020 und endet mit Ablauf des 18.12.2020.
News aus Henstedt-Ulzburg
B-Plan Nr. 113 "Gräflingsberg/ Heidelweg"
*** Verschiebung der öffentlichen Auslegung *** Bebauungsplan Nr. 113 „Gräflingsberg/ Heidelweg“, 7. Änderung hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Wahlen zur stellv. Schiedsperson in Henstedt-Ulzburg
Das Amt der stellvertretenden Schiedsfrau / des stellvertretenden Schiedsmannes in Henstedt-Ulzburg - Schiedsamtbezirk 6 - ist neu zu besetzen. Das Schiedsamt nimmt die Aufgabe der außergerichtlichen Streitschlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahr. Dies können Nachbarschaftsstreitigkeiten sein, wie zum Beispiel Verstöße gegen die Hausordnung oder Schadensersatzansprüche. Aber auch leichte Körperverletzungen, Hausfriedensbruch, Beleidigungen oder Sachbeschädigungen können zunächst Fälle für das Schiedsamt sein. Denn oftmals ist eine Klage vor Gericht erst zulässig, nachdem von der Schiedsfrau / dem Schiedsmann oder einer anderen Gütestelle vergeblich versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.
2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020
2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2020. Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.10.2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: