Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 07.Mai 2018 das Ergebnis der Gemeinde-wahl vom 06. Mai 2018 festgestellt. Für die Gemeindewahl waren insgesamt 22.899 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. An der Wahl haben 10.319 Wahlberechtigte teilgenommen (Wahlbeteiligung 45,06 %).
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107 „Westlich Große Lohe“ (Änderung der Geschossigkeit) hier: Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses sowie Durchführung einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1. Am 06.05.2018 findet die Wahl der Gemeindevertretung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Segeberg verbunden.
2. Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke und Wahlkreise ist aus den öffentlichen Aushängen ersichtlich und kann bei Bedarf beim Gemeindewahlleiter eingesehen werden. Im Übrigen wird auf die Angaben in der Wahlbenachrichtigung verwiesen.
Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
1. Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde- und Kreiswahlen für die Wahlbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom 16. April 2018 bis 20. April 2018 während der Öffnungszeiten
in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG Zi. 0.03,
für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes besteht.
Aufgrund der §§ 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 32 Abs. 6 des Gesetzes über Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) in den jeweils aktuellen Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.03.2018 folgende 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) erlassen: