Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, - Amt für Planfeststellung Verkehr - über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.02.2022, Az. APV 3-622.721-19 und des festgestellten Plans
für das Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) – jeweils in der derzeit gültigen Fassung – und §§ 3 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der bis vor dem 16. Mai 2017 geltenden Fassung (UVPG a.F.) für die Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein und der Stadt Kaltenkirchen, Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) auf dem Gebiet der Städte und Gemeinden Bönningstedt, Hasloh, Kölln-Reisiek und Quickborn (Kreis Pinneberg), Ellerau, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Kisdorf, Neversdorf und Todesfelde (Kreis Segeberg), Reher und Vaale (Kreis Steinburg) sowie Schafflund (Kreis Schleswig-Flensburg)
Bebauungsplan Nr. 24 „Dreangel“, 4. Änderung (Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte) hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Nachtragssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung einer Hundesteuer
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25.05.2021 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2021, S. 566), sowie § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 8 und § 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2005, S. 27), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 13.11.2019 (GVOBl. S. 425), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 22.02.2022 folgende 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen:
Haushaltsplan des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§ 1 ff. der Eigenbetriebsverordnung für Schleswig-Holstein sowie der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg“ der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 12.12.2018 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2021 folgender Haushaltsplan erlassen:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss 27/2018-2023 am 14.02.2022
Am Montag, dem 14.02.2022, findet um 18:30 Uhr als Videokonferenz die Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses 27/2018-2023 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die vollständige Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
Die Sitzung findet als Videokonferenz statt, die per Livestream auf www.henstedt-ulzburg.de übertragen wird. Außerdem können bis zu 20 Gäste die Videokonferenz im Ratssaal unter Einhaltung der 3G-Regel verfolgen. Fragen für die Einwohnerfragezeiten der Sitzung können mit einer Frist von drei Werktagen vor der Sitzung unter der Mailadresse einwohnerfragezeit@h-u.de eingereicht werden. Während der Sitzung können Fragen zur zweiten Einwohnerfragezeit per Kontaktformular unterhalb des Livestreams gestellt werden. Zum Einlass in den Sitzungsraum ist ein Nachweis über die vollständige Corona-Schutzimpfung, ein Genesenen-Nachweis oder ein Nachweis über ein aktuelles negatives Corona-Test-Ergebnis vorzuzeigen. Corona-Selbsttests werden nicht anerkannt. Ohne entsprechenden Nachweis wird der Zutritt zur Sitzung verweigert. Im Rahmen des Hausrechts ist das Betreten des Rathauses nur mit einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung gestattet. Der Ausschussvorsitzende trifft die Entscheidung, ob und wann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden kann.
News aus Henstedt-Ulzburg
B-Plan Nr. 108 „Ulzburg-Süd – Östlich Hamburger Straße“
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 „Ulzburg-Süd – Östlich Hamburger Straße“ (Geh- und Radwegeerweiterung) hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Beirat Inklusion für Menschen mit Behinderung 01/2021-2025 am 09.02.2022
Am Mittwoch, dem 09.02.2022, findet um 18:30 Uhr als Videokonferenz die Sitzung des Beirates Inklusion für Menschen mit Behinderung 01/2021-2025 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Den Link zur Videokonferenz finden Sie am Sitzungstag direkt auf unserer Startseite. Die komplette Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
News aus Henstedt-Ulzburg
B-Plan Nr. 62 „Wöddel"
Bebauungsplan Nr. 62 „Wöddel", 2. Änderung und Erweiterung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Haushaltsplan der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 17 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz) in Verbindung mit § 77 Abs.1, § 98 Abs. 1 und § 98 Abs. 2 Satz 1 sowie den §§ 77 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Stiftungsrats vom 24.11.2021 und der Gemeindevertretung vom 14.12.2021 folgender Haushaltsplan erlassen:
Bebauungsplan Nr. 153 "Beckersbergring", 1. Änderung und Ergänzung (Terrassenüberdachungen und Stellplätze) hier: Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
B-Plan Nr. 123 "Gewerbegebiet Westlich Große Heidekoppel"
Bebauungsplan Nr. 123 "Gewerbegebiet Westlich Große Heidekoppel" 1. Änderung (Verschmelzung der Baugrenzen mit Bebauungsplan Nr. 83 "Industriegebiet Nord“) hier: Bekanntmachung des geänderten Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Anordnung eines Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern
Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot (§ 23 Abs. 1 und 2 1. SprengV) für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch auf den 31.12.2021 und 01.01.2022 ausgedehnt wird
33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (teilw. Umwandlung des Sportplatzes der Gemeinschaftsschule Rhen in Wohnbaufläche) hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs einer Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)