Feststellung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin in die Gemeindevertretung
Herr Timo Scholle hat sein anlässlich der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 erworbenes Mandat als Gemeindevertreter zum 18. März 2020 niedergelegt.
Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass die Listenbewerberin der BfB
Frau Annemarie Winter Maurepasstraße 45 24558 Henstedt-Ulzburg
als Gemeindevertreterin nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 09.04.2020 und endet mit Ablauf des 08.05.2020.
News aus Henstedt-Ulzburg
Gebührensatzung für die Benutzung gemeindlicher Unterkünfte in Henstedt-Ulzburg
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018 S. 6), sowie der § 1 Abs. 1 und 2, sowie § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 2005 27) in der jeweils aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 18.02.2020 folgende Nachtragssatzung erlassen:
Das Planungsbüro Jacob|Fichtner PartGmbH, 22848 Norderstedt, ist hiermit von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg beauftragt einen Landschaftsplan im Sinne der Naturschutzgesetze (§ 11 BNatSchG, § 7 LNatSchG) aufzustellen.
Sie sind deshalb gemäß § 49 I Nr.1 LNatSchG befugt Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten und gegebenenfalls Vermessungen, Bestandserhebungen, Bodenuntersuchungen, Bodenproben oder ähnliche Arbeiten vorzunehmen.
Ergebnis der Wahl einer Bürgermeisterin bzw. eines Bürgermeisters in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2020 das Ergebnis der Wahl einer Bürgermeisterin bzw. eines Bürgermeisters am 01.03.2020 wie folgt festgestellt:
Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:
Verordnung vom 17.02.2020 zur Änderung der Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass vom 07.01.2020
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:
Vorstellung der Bewerber/innen zur/zum Bürgermeister/in
Die Bewerber/innen für die am 01.03.2020 stattfindende Wahl zur/zum hauptamtlichen Bürgermeister/in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg stellen sich den Bürgerinnen und Bürgern in öffentlichen Versammlungen persönlich vor. Die dritte und letzte Versammlung findet statt am
Vorstellung der Bewerber/innen zur/zum Bürgermeister/in
Die Bewerber/innen für die am 01.03.2020 stattfindende Wahl zur/zum hauptamtlichen Bürgermeister/in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg stellen sich den Bürgerinnen und Bürgern in öffentlichen Versammlungen persönlich vor. Die dritte und letzte Versammlung findet statt am
Im Anschluss haben die Bürger/innen die Möglichkeit, Fragen an die Bewerber/innen zu stellen.
Ich lade Sie ein, an diesen Versammlungen teilzunehmen.
Henstedt-Ulzburg, den 09.01.2020
Gemeinde Henstedt-Ulzburg Der Bürgermeister
gez. Bauer
News aus Henstedt-Ulzburg
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 01.03.2020 und ggfs. die Stichwahl am 22.03.2020
Das Wählerverzeichnis für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters für die Wahlbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom 10.02.2020 bis 14.02.2020 während der Öffnungszeiten
in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG Zimmer 0.2,
für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Vorstellung der Bewerber/innen zur/zum Bürgermeister/in
Die Bewerber/innen für die am 01.03.2020 stattfindende Wahl zur/zum hauptamtlichen Bürgermeister/in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg stellen sich den Bürgerinnen und Bürgern in öffentlichen Versammlungen am
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10.01.2020 über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters am 01.03.2020 entschieden.
Die für Dienstag, den 21.01.2020, vorgesehene Sitzung der Gemeindevertretung 16/2018-2023
fällt aufgrund nicht dringend zu beratender Tagesordnungspunkte aus. Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Dienstag, den 18. Februar 2020 statt.
Mit freundlichen Grüßen gez. Henry Danielski Bürgervorsteher
News aus Henstedt-Ulzburg
Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:
die für Dienstag, den 14. Januar 2020, vorgesehene Sitzung des Hauptausschusses fällt aus.
Die nächste turnusmäßige Sitzung findet am Dienstag, den 11. Februar 2020 statt.
News aus Henstedt-Ulzburg
des MWVATT - Amt für Planfeststellung Verkehr - Schleswig-Holstein
über die Auslegung einer Planänderung im Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben der AKN Eisenbahn AG „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein und der Stadt Kaltenkirchen“ inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung – Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) –
Richtlinie der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Gemäß § 8 Abs. 3 Jugendförderungsgesetz Schleswig-Holstein (JuFöG) in Verbindung mit §§ 11, 12 und 74 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - jeweils in der zurzeit geltenden Fassung - regelt die Gemeinde Henstedt-Ulzburg dieses Förderungsanliegen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung durch freiwillige Leistungen mittels dieser Richtlinie.
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Bürgerhaus der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Benutzungsordnung Bürgerhaus)
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 und 17 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. S-H 2018 S. 6), Ressortbezeichnung geändert durch Landesverordnung vom 16.01.2019 (GVOBl. S-H 2019 S. 30) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 17.12.2019 folgende Satzung erlassen: