Bekanntmachungen

Feststellung über das Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung

Der Gemeindevertreter Herr Dieter Riemenschneider ist verstorben. Frau Martina Kunzendorf hat als Nachrückende durch Erklärung vom 05.01.2024 auf Ihren Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet.

Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass für Frau Martina Kunzendorf der Listenbewerber der SPD

Herr
Kai Köckeritz
Moorweg 5
24558 Henstedt-Ulzburg

als Gemeindevertreter nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schrift­lich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 04.02.2024 und endet mit Ablauf des 03.03.2024.

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