Bekanntmachungen

1. Nachtragssatzung zur Satzung zur Regelung des Wochenmarktverkehrs in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg sowie über die Erhebung von Marktstandgebühren (Wochenmarktsatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2, § 4 Abs. 1 und 2 und § 6 Abs. 1 bis 4 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005, S. 27) und des § 71 der Gewerbeordnung vom 22.2.1999 (BGBl. I, S. 202) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 30.01.2024 folgende 1. Nachtragssatzung zur Wochenmarktsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:

I.

§ 2 - Markttage, Marktplätze, Marktöffnungszeiten – Absatz 2 der Wochenmarktsatzung wird wie folgt geändert

(2) Der Wochenmarkt im Ortsteil Rhen findet jeden Donnerstag auf dem Marktplatz in der Zeit von 14.00 - 17.00 Uhr statt.

II.

Die 1. Nachtragssatzung zur Wochenmarktsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.

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