Beirat Inklusion für Menschen mit Behinderung 01/2021-2025 am 09.02.2022
Am Mittwoch, dem 09.02.2022, findet um 18:30 Uhr als Videokonferenz die Sitzung des Beirates Inklusion für Menschen mit Behinderung 01/2021-2025 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Den Link zur Videokonferenz finden Sie am Sitzungstag direkt auf unserer Startseite. Die komplette Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
News aus Henstedt-Ulzburg
B-Plan Nr. 62 „Wöddel"
Bebauungsplan Nr. 62 „Wöddel", 2. Änderung und Erweiterung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Haushaltsplan der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 17 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz) in Verbindung mit § 77 Abs.1, § 98 Abs. 1 und § 98 Abs. 2 Satz 1 sowie den §§ 77 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Stiftungsrats vom 24.11.2021 und der Gemeindevertretung vom 14.12.2021 folgender Haushaltsplan erlassen:
Bebauungsplan Nr. 153 "Beckersbergring", 1. Änderung und Ergänzung (Terrassenüberdachungen und Stellplätze) hier: Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
B-Plan Nr. 123 "Gewerbegebiet Westlich Große Heidekoppel"
Bebauungsplan Nr. 123 "Gewerbegebiet Westlich Große Heidekoppel" 1. Änderung (Verschmelzung der Baugrenzen mit Bebauungsplan Nr. 83 "Industriegebiet Nord“) hier: Bekanntmachung des geänderten Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Anordnung eines Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern
Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot (§ 23 Abs. 1 und 2 1. SprengV) für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch auf den 31.12.2021 und 01.01.2022 ausgedehnt wird
33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (teilw. Umwandlung des Sportplatzes der Gemeinschaftsschule Rhen in Wohnbaufläche) hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs einer Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes, des § 44 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG), sowie § 18 und § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der jeweils geltenden Fassung und dem öffentlich rechtlichen Vertrag mit dem Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg vom 04.02.1997 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 14.12.2021 folgende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:
2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes sowie des § 44 Abs. 1, ohne Satz 3, mit Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 14.12.2021 folgende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung) erlassen:
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25.05.2021 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2021, S. 566), sowie § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 8 und § 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2005, S. 27), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 13.11.2019 (GVOBl. S. 425), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.12.2021 folgende Satzung erlassen:
Satzung zur Regelung des Wochenmarktverkehrs sowie über die Erhebung von Marktstandgebühren
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2, § 4 Abs. 1 und 2 und § 6 Abs. 1 bis 4 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005, S. 27) und des § 71 der Gewerbeordnung vom 22.2.1999 (BGBl. I, S. 202) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.12.2021 folgende Satzung erlassen:
Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straße, Wegen und Plätzen
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566), des § 26 Abs. 1 und Abs. 6 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631, berichtigt 2004 S. 140), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.04.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 430), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1 und 6 Abs. 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 Gesetzes vom 25.05.2021 (GVOBl. S. 566) und des § 6 der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 15.12.2021 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.12.2021 folgende Gebührensatzung erlassen:
Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straße, Wegen und Plätzen
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. 02. 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566), und der §§ 21, 23, 26 und 62 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631, berichtigt 2004 S. 140), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.04.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 430), sowie des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.06.2007 (BGBl. I, S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 31.05.2021 (BGBl. I S. 1221), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.12.2021 folgende Satzung erlassen:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat in ihrer Sitzung am 21.09.2021 die Jahresrechnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2015, die im Verwaltungshaushalt abschließt, durch Beschlussfassung festgestellt.
Haushaltsplan der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 17 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz) in Verbindung mit § 77 Abs.1, § 98 Abs. 1 und § 98 Abs. 2 Satz 1 sowie den §§ 77 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Stiftungsrats vom 02.06.2021 und der Gemeindevertretung vom 17.08.2021 folgender Haushaltsplan erlassen: