Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017
1.Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wird in der Zeit vom 04. September 2017 bis 08. September 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG Zi. 0.03 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Recht auf Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für die Abstimmung über den Bürgerentscheid zur Organisationsform der gemeindlichen Kindertagesstätten am 24. September 2017 in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
1. Das Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid zur Organisationsform der gemeindlichen Kindertagesstätten für die Abstimmungsbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom 04. September 2017 bis 08. September 2017 während der Öffnungszeiten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG Zi. 0.03, für Abstimmungsberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Jede abstimmungsberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine abstimmungsberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Abstimmungsverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Abstimmungsberechtigten
Am 21. November 2017 findet die Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens 9 und höchstens 13 gewählten Mitgliedern. Die Henstedt-Ulzburger Seniorinnen und Senioren werden aufgerufen, sich als Wahlkandidaten zur Verfügung zu stellen.
Bürgerentscheid zur Organisationsform der gemeindlichen Kindertagesstätten
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 10.08.2017 beschlossen, dass über die Frage zur Organisationsform der gemeindlichen Kindertagesstätten der Gemeinde ein Bürgerentscheid durchgeführt wird. Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, den 24. September 2017, statt. Die zur Abstimmung gestellte Frage lautet:
„Wollen Sie, dass die Kindertagesstätten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wie ein Eigenbetrieb geführt werden?“
Zur Information der Einwohnerinnen und Einwohner findet am 06.09.2017, Beginn 19.30 Uhr, im Forum des Alstergymnasiums eine Einwohnerversammlung statt.
Henstedt-Ulzburg, 11.08.2017
Gemeinde Henstedt-Ulzburg Der Gemeindeabstimmungsleiter
gez. Joachim Gädigk
News aus Henstedt-Ulzburg
Abstimmungsausschuss
Für die Abstimmung zur Organisationsform der gemeindlichen Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist der Gemeindeabstimmungsausschuss gebildet worden.
10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.07.2017 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
I. Im § 5 - Ständige Ausschüsse – wird a) im Absatz 1 Buchstabe e) das Aufgabengebiet des Sozial-, Senioren und Gleichstellungs-ausschusses um die Aufgabe „Inklusion“ erweitert. b) Absatz 6 gestrichen.
II. Die 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Segeberg vom 20.07.2017 erteilt.
Henstedt-Ulzburg, den 02.08.2017
News aus Henstedt-Ulzburg
Satzung über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen und Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Stellplatzsatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14.03.2017 (GVOBl. Schl.-H. 2017, S. 140) sowie § 84 Abs. 1 Nr. 6 und 8 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO SH) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009 (GVOBl. Schl.-H. 2009, S. 6), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14.06.2016 (GVOBl. Schl.-H. 2016, S. 369), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 18.07.2017 folgende Satzung erlassen:
Für die Gemeindewahl der Gemeinde Henstedt-Ulzburg am 06. Mai 2018 fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Der Gemeindewahlausschuss hat die Gemeinde in 16 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreiseinteilung ist in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde veröffentlicht worden. In jedem der 16 Wahlkreise ist eine unmittelbare Bewerberin oder ein unmittelbarer Bewerber, ferner sind 15 Listenbewerberinnen oder Listenbewerber zu wählen.
Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlkreise zur Kommunalwahl 2018
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2017 über die Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlkreise zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 entschieden.
Die Straßenlisten und die grafischen Darstellungen der Wahlkreise werden hier... und in den Bekanntmachungskästen veröffentlicht.
Henstedt-Ulzburg, 30. Juni 2017
Gemeinde Henstedt-Ulzburg Der Gemeindewahlleiter gez. Joachim Gädigk
News aus Henstedt-Ulzburg
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg Schiedsamt in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
In der Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Schiedsamtsbezirk 6 - wurde das Amt der stellvertretenden Schiedsperson neu besetzt. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung 38/2013-2018 am 21.03.2017 als stellvertretende Schiedsperson für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Schiedsamtsbezirk 6 - Herrn Ortwin Pawel gewählt.
Der Direktor des Amtsgerichts Norderstedt hat die Wahl von Herrn Ortwin Pawel als stellvertretende Schiedsperson bestätigt.
News aus Henstedt-Ulzburg
B-PLan Nr. 114 „Nahversorgung Ulzburg-Süd"
Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung u. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Nahversorgung Ulzburg-Süd"
Herr Bürgervorsteher Uwe Schmidt ist am 31. Mai 2017 verstorben. Herr Uwe Matthis hat sein Mandat als Gemeindevertreter am 12.06.2017 niedergelegt. Beide gehörten der CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg an.
Aufstellung der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Kruhnskoppel“
Ich lade Sie hiermit herzlich zur Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 08. Juni 2017, um 19.00 Uhr, im Raum 1.22 (Ausschussraum) des Rathauses, Rathausplatz 1, in Henstedt-Ulzburg ein. Über Ihre Teilnahme würde ich mich sehr freuen.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 145 "Ulzburg-Süd / Westlich Hamburger Straße"
Ich lade Sie hiermit herzlich zur Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 08. Juni 2017, um 19.00 Uhr, im Raum 1.22 (Ausschussraum) des Rathauses, Rathausplatz 1, in Henstedt-Ulzburg ein. Über Ihre Teilnahme würde ich mich sehr freuen.