Bekanntmachungen

News aus Henstedt-Ulzburg

Gewässerpflegeverband (GPV) Alster-Rönne - Verbandsausschusswahl

Der Verbandsausschuss des Gewässerpflegeverbandes (GPV) Alster-Rönne ist neu zu wählen.

Gemäß § 9 der Satzung hat der GPV vier Wahlbezirke gebildet. Die Wahl findet für folgende Wahlbezirke wie folgt statt:

  • Wahlbezirk 1:
    26. März 2015 19:30 Uhr „Zum Fasanenhof“ Allee 18, 22941 Jersbek
    Verbandsmitglieder mit Grundeigentum in den Gemeinden Bargfeld- Stegen, Elmenhorst, Jersbek und Nienwohld
  • Wahlbezirk 2:
    24. März 2015 19:30 Uhr Alter Heidkrug, Segeberger Str. 10, 23863 Kayhude
    Verbandsmitglieder mit Grundeigentum in der Gemeinde Tangstedt
  • Wahlbezirk 3:
    27.03.2015 19:30 Uhr Margarethenhoff in Kisdorf, Sengel 1, 24629 Kisdorf
    Verbandsmitglieder mit Grundeigentum in der Stadt Norderstedt, Gemeinden Henstedt-Ulzburg und Kisdorf
  • Wahlbezirk 4:
    23. März 2015 19:30 Uhr „Bürgerhaus“ Nahe, Segeberger Straße 90, 23866 Nahe Verbandsmitglieder mit Grundeigentum in den Gemeinden Itzstedt, Kayhude, Nahe, Oering, Sievershütten und Wakendorf II

In jedem Wahlbezirk sind 4 Ausschussmitglieder und 2 Ersatzmitglieder zu wählen.

Wahlberechtigt sind alle Verbandsmitglieder mit dem grundbuchlichen Eigentum in den vorgenannten Wahlbezirken zu den angegebenen Terminen.

Zu diesen vorgenannten Sitzungen laden wir ein und bitten, den Personalausweis mitzubringen. Sollten Sie jemanden vertreten, ist eine schriftliche Vertretungsvollmacht vorzulegen.

Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang, dass mehrere Stimmrechte auf denselben Vertreter nicht übertragen werden können.

Nähere Informationen zum Verband und der Satzung finden Sie unter www.gpv-alster-roenne.de.

News aus Henstedt-Ulzburg

Planfeststellung für die Errichtung einer 380-kV-Freileitung

Planfeststellung nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Errichtung einer 380-kV-Freileitung (Nr. 317) zwischen dem Umspannwerk (UW) Audorf und dem Mast Nr. 3 der 380-kV-Leitung Nr. 316 Hamburg – Dollern im Bereich des UW Hamburg/Nord (50Hertz).

Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses findet in der Zeit vom 12.03. bis zum 26.03.2015 statt.

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News aus Henstedt-Ulzburg

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung (Beitragssatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1, 2, und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 17.02.2015 folgende Beitragssatzung erlassen:

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News aus Henstedt-Ulzburg

Bauleitplanung - B-Plan Nr.143

Bebauungsplan

Bauleitplanung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
hier:  Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 143 „Kisdorfer Straße“  nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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News aus Henstedt-Ulzburg

Bauleitplanung - B-Plan Nr.59

Bebauungsplan

13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbegebiet Ulzburg – Kirchweg / Gutenbergstraße“, (Aldi/Kik)
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB.

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News aus Henstedt-Ulzburg

Bauleitplanung - B-Plan Nr.145

Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 145 „Ulzburg Süd/westlich Hamburger Straße"
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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News aus Henstedt-Ulzburg

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde

Bekanntmachung über das offene Verfahren zur Vergabe der Schulsozialarbeit an den Grundschulen Rhen, Ulzburg und Lütte School ab dem Schuljahr 2015/2016

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Feststellung über das Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung

Herr Reinhard Kunde hat sein anlässlich der Kommunalwahl am 26. Mai 2013 erworbenes Mandat als Gemeindevertreter mit Schreiben vom 14.01.2015 niedergelegt.

Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass der Listenbewerber der SPD Herr Bernd Utecht Orchideenweg 31 24558 Henstedt-Ulzburg als Gemeindevertreter nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 12.02.2015 und endet mit Ablauf des 11.03.2015.

Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Henstedt-Ulzburg, 02.02.2015    
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter

News aus Henstedt-Ulzburg

Verkehrsstrukturkonzept Henstedt-Ulzburg

Verkehrsstrukturgutachen

Mit dem Verkehrsstrukturkonzept der Gemeinde Henstedt-Ulzburg sollen die Rahmenbedingungen für die verkehrliche Entwicklung der Gemeinde in den nächsten Jahren festgelegt werden. Unter Beachtung der Zusammenhänge mit der Raumstruktur und deren Planung, der bis zum Jahr 2025 prognostizierten Entwicklungen sowie allgemeiner Trends im Mobilitätsverhalten sollten Maßnahmen entwickelt werden, die dazu beitragen, erkannte Defizits zu beheben und der allgemeinen Entwicklung Rechnung zu tragen.

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I. Nachtragssatzung zur Satzung der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg

Aufgrund der § 5 und 17 des Gesetzes über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts des Landes Schleswig-Holstein und § 10 der Stiftungssatzung wird nach Beschlussfassung des Stiftungsrates vom 27.11.2014 mit Zustimmung durch die Gemeindevertretung vom 16.12.2014 und nach Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg als Kommunalaufsicht vom 30.12.2014 folgende I. Nachtragssatzung zur Satzung der Jugendstiftung erlassen:

I. Änderungen

§ 7 Nr. 1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

Der Stiftungsrat wird von seiner bzw. seinem Vorsitzenden – bei ihrer bzw. seiner Verhinderung von der bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden – schriftlich unter Bezeichnung der einzelnen Punkte der Tagesordnung mindestens einmal im Kalenderjahr einberufen.

II. Inkrafttreten

Die I. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Henstedt-Ulzburg, den 23.01.2015

Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg
Der Stiftungsvorstand
gez. Stefan Bauer
(Bürgermeister)

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Bauleitplanung - B-Plan Nr.142

Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 142 „Neubrandenburger Straße“  (Wintergärten)
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB

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News aus Henstedt-Ulzburg

Bauleitplanung - B-Plan Nr.143

Bebauungsplan

Bauleitplanung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
hier:  Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 143 „Kisdorfer Straße“  nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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