Bekanntmachungen

News aus Henstedt-Ulzburg

Ergebnis des Bürgerentscheids zum Bebauungsplan 96 „Hofstelle Schacht“

Der Gemeindeabstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2015 das Ergebnis der Abstimmung über die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zur 4. Änderung des Bebauungsplanes 96 „Hofstelle Schacht“ wie folgt festgestellt:

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News aus Henstedt-Ulzburg

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.10.2015 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

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1. Nachtragshaushaltssatzung

News aus Henstedt-Ulzburg

Informationen zum Bürgerentscheid am 11. Oktober

Wahlurne

Die Bürgerinnen und Bürger von Henstedt-Ulzburg haben am 11. Oktober 2015 die Wahl. Beim Bürgerentscheid zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Hofstelle Schacht – Kadener Chaussee (L75) / Hamburger Straße (L236)“ geht es um die Frage, wieviel Fläche der Pinnauwiesen bebaut werden darf.
Weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie unter "Bürgerentscheid Pinnauwiesen".

Die detaillierten Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken finden Sie auf unserer Wahlseite oder als PDF-Version in der Zusammenstellung im vorläufigen Endergebnis.

News aus Henstedt-Ulzburg

Auslegung der Jahresrechnung 2014 und des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes

Die Jahresrechnung 2014 des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Kaltenkirchen über die Prüfung der Jahresrechnung 2014 liegen vor.
In der Zeit vom 02.11.2015 bis 04.12.2015 liegen die Jahresrechnung 2014 und der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung während der Öffnungszeiten in Zimmer 0.16 des Rathauses der Gemeinde Henstedt-Ulzburg , Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, zur Einsicht aus.

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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West für das Haushaltsjahr 2016

Aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Ge-meindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 29.09.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

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I. Nach­tragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung einer Hundesteuer

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S.57) in der z.Z. geltenden Fassung und der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S.27) in der z.Z. geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 15.09.2015 folgende I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung einer Hundesteuer vom 24.11.2014 erlassen.

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Abstimmungsbekanntmachung

  1. Am 11.10.2015 findet die Abstimmung zum Bebauungsplan Nr. 96 „Hofstelle Schacht“ in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt.

    Die Abstimmung dauert von 8 bis 18 Uhr.

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Verordnung der Gemeinde über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:

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Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für die Abstimmung über den Bürgerentscheid zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Hofstelle Schacht – Kadener Chaussee (L75) / Hamburger Straße (L236)“ am 11. Oktober 2015 in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
1. Das Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Hofstelle Schacht“ für die Abstimmungsbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom 21. September 2015 bis 25. September 2015 während der Öffnungszeiten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG Zi. 0.03, für Abstimmungsberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. 

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4. Nachtragssatzung der Kinder- und Jugendvertretung

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.06.2015 folgende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Kinder- und Jugendvertretung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:

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Bauleitplanung - B-Plan Nr. 75 "Zeltplatz Ulmenhof"

Bebauungsplan

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Zeltplatz Ulmenhof“

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Aufhebung der Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuschüssen bei der Gebäudeausstattung mit Regenwasseranlagen

  1. Die Förderrichtlinien werden gem. Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.04.15 aufgehoben.
  2. Die Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom 22.04.15 außer Kraft.

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Einwohnerversammlung zur 380kV Ostküstenstromtrasse

Am Dienstag, dem 30.06.2015, findet um 18:30 Uhr im Bürgerhaus, Beckersbergstraße 34, 24558 Henstedt-Ulzburg die Einwohnerversammlung 04/2015 statt.

Hierzu lade ich alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ein.

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Bauleitplanung - B-Plan Nr.107

Bebauungsplan

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107  „Westlich Große Lohe“ (Betriebssitz)

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Haushaltssatzung 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2015. Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.05.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

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Feuerwehrgebuehrensatzung-2015

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003, (GVOBl. SH 2003, S.57), des § 29 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz- BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. SH 1996, S. 200) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 Kommunalabgabengesetz - KAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. SH 2005, S. 27) in der jeweils aktuellen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg am 19.05.2015 folgende Satzung erlassen:

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Jahresrechnung 2013

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat in ihrer Sitzung am 16.12.2014 die Jahresrechnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2013, die im Verwaltungshaushalt abschließt, durch Beschlussfassung festgestellt.

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Bauleitplanung - B-Plan Nr.75

Bebauungsplan

Bauleitplanung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
hier:  Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Zeltplatz Ulmenhof“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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Bauleitplanung - B-Plan Nr.142

Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 142 „Neubrandenburger Straße“ (Wintergärten)
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB

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1. Nachtragssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsordnung für die Obdachlosenunterkünfte

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. S. 57) in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben­ge­setzes für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.‑H. S. 27) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 17.03.2015 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:

Artikel 1

12 erhält folgende Fassung:

„§ 12 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe

  1. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erhebt nach Maßgabe dieser Satzung folgende monatliche Beträge für die Unterkünfte:

    Benutzungsgebühren einschließlich Heiz- und Betriebskosten ohne Stromkosten: 17,59 €/m²
    Stromkostenpauschale: 1,48 €/m²
  2. Bei der Errechnung der Benutzungsgebühren nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt.“

Artikel 2

Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsordnung für die Obdachlosenunterkünfte tritt mit Wirkung vom 01.04.2015 in Kraft.