Anordnung eines Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern
Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (§ 23 Abs. 1 1. SprengV) im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch auf den 31.12.2015 und 01.01.2016 ausgedehnt wird.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbegebiet Ulzburg – Kirchweg / Gutenbergstraße“, 13. Änderung (Aldi/Kik) hier: Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung nach § 4 a BauGB
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Bahnhof“ (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB
Bauleitplanung - B-Plan Nr. 96 - 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96
Bauleitplanung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hier: Bekanntmachung der Veränderungssperre zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Hofstelle Schacht – Kadener Chaussee (L 75) / Hamburger Straße (L 326)“ (Hofstelle Birkenau)
Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg sowie der Ämter Kaltenkirchen-Land und Kisdorf
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Segeberg auf die Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter des Kreises Segeberg und von Zuständigkeiten der Landrätin/des Landrates des Kreises Segeberg auf die Bürgermeisterinnen/die Bürgermeister der Städte, amtsfreien Gemeinden und Amtsvorsteherinnen/Amtsvorsteher der Ämter des Kreises Segeberg
Einladung zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung am Dienstag, den 27. Oktober 2015, um 18.30 Uhr, im Ratssaal des Rathauses, Rathausplatz 1, in Henstedt-Ulzburg
Ergebnis des Bürgerentscheids zum Bebauungsplan 96 „Hofstelle Schacht“
Der Gemeindeabstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2015 das Ergebnis der Abstimmung über die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zur 4. Änderung des Bebauungsplanes 96 „Hofstelle Schacht“ wie folgt festgestellt:
Die Bürgerinnen und Bürger von Henstedt-Ulzburg haben am 11. Oktober 2015 die Wahl. Beim Bürgerentscheid zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Hofstelle Schacht – Kadener Chaussee (L75) / Hamburger Straße (L236)“ geht es um die Frage, wieviel Fläche der Pinnauwiesen bebaut werden darf. Weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie unter "Bürgerentscheid Pinnauwiesen".
Die detaillierten Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken finden Sie auf unserer Wahlseite oder als PDF-Version in der Zusammenstellung im vorläufigen Endergebnis.
News aus Henstedt-Ulzburg
Auslegung der Jahresrechnung 2014 und des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes
Die Jahresrechnung 2014 des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes Kaltenkirchen über die Prüfung der Jahresrechnung 2014 liegen vor. In der Zeit vom 02.11.2015 bis 04.12.2015 liegen die Jahresrechnung 2014 und der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung während der Öffnungszeiten in Zimmer 0.16 des Rathauses der Gemeinde Henstedt-Ulzburg , Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, zur Einsicht aus.
News aus Henstedt-Ulzburg
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Ge-meindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 29.09.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:
I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung einer Hundesteuer
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S.57) in der z.Z. geltenden Fassung und der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S.27) in der z.Z. geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 15.09.2015 folgende I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung einer Hundesteuer vom 24.11.2014 erlassen.
News aus Henstedt-Ulzburg
Abstimmungsbekanntmachung
Am 11.10.2015 findet die Abstimmung zum Bebauungsplan Nr. 96 „Hofstelle Schacht“ in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt.
Verordnung der Gemeinde über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:
Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für die Abstimmung über den Bürgerentscheid zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Hofstelle Schacht – Kadener Chaussee (L75) / Hamburger Straße (L236)“ am 11. Oktober 2015 in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg 1. Das Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Hofstelle Schacht“ für die Abstimmungsbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom 21. September 2015 bis 25. September 2015 während der Öffnungszeiten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG Zi. 0.03, für Abstimmungsberechtigte zur Einsicht bereit gehalten.
4. Nachtragssatzung der Kinder- und Jugendvertretung
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.06.2015 folgende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Kinder- und Jugendvertretung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
News aus Henstedt-Ulzburg
Bauleitplanung - B-Plan Nr. 75 "Zeltplatz Ulmenhof"
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Zeltplatz Ulmenhof“