Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Nach Beschluss des Gemeindewahlausschusses findet die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Henstedt-Ulzburg am 01.03.2020 statt.
Gemäß §§ 57 ff. der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit Abschnitt VI des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Die Wahlvorschläge sind bis zum 06.01.2020, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, schriftlich einzureichen. Ich empfehle jedoch dringend, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, noch rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.
Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz weist die Gemeinde Henstedt-Ulzburg darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2021 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetz widersprechen können.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Beckersbergring“ (Terrassenüberdachungen) hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB
Die für Dienstag, den 24.09.2019, vorgesehene Sitzung der Gemeindevertretung 13/2018-2023 fällt aufgrund nicht dringend zu beratender Tagesordnungspunkte aus.
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Dienstag, den 22. Oktober 2019 statt.
News aus Henstedt-Ulzburg
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.08.2019 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
14. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.08.2019 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 14. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters ist nach § 12 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz der Gemeindewahlausschuss für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg gebildet worden.
Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr(Kindertagesstättensatzung - Kita-Satzung)
V. Nachtragssatzung vom 21.08.2019 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) i.d.F. vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H., S. 27) und des § 25 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) vom 12. Dezember 1991 (GVOBl. Schl.-H., S. 651), jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 20.08.2019 folgende V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstättensatzung - Kita-Satzung) erlassen:
1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57 ff.) und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein - beide in der jeweils geltenden Fassung - wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 20.08.2019 folgende 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren erlassen:
Am Sonntag, den 01.09.2019, findet um 14:00 Uhr auf dem Rathausplatz der Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg im Rahmen der Veranstaltung „HU verkauft“ eine öffentliche Versteigerung von Fundfahrrädern statt. Ab 13:30 Uhr können die Fahrräder im Foyer des Rathauses besichtigt werden.
Kindertagesstättensatzung - IV. Nachtragssatzung vom 05.06.2019
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) i.d.F. vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H., S. 27) und des § 25 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) vom 12. Dezember 1991 (GVOBl. Schl.-H., S. 651), jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 21.05.2019 folgende IV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstättensatzung - Kita-Satzung) erlassen:
Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §§ 135 a – 135 c BauGB
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57) und des § 135 c des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 21.Mai 2019 folgende Satzung erlassen:
Satzung zum Schutze des Baumbestandes im gesamten Gebiet der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Aufgrund des § 29 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutz-gesetz-BNatSchG vom 29. Juli 2009 – BGBI. I S. 2542, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge-setzes vom 15. September 2017 – BGBI. I S. 3434) in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz-LNatSchG vom 24. Februar 2010 – GVOBI. Schl.-H. S. 301, ber. S. 486, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2018 – GVOBI. Schl.-H. S. 773) sowie § 4 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss-fassung der Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 21.05.2019 folgende Satzung erlassen:
über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS 2019 -) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 19.02.2019 folgende Satzung erlassen:
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Nord“ (Erweiterung des Baufensters) hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen nach §§ 135 a – 135 c BauGB Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57) und des § 135 c des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 21.Mai 2019 folgende Satzung erlassen: