Bekanntmachungen

Feststellung über das Nachrücken eines Gemeindevertreters

Herr Dr. Henning Siemund hat sein anlässlich der Kommunalwahl am 6. Mai 2018 erworbenes Mandat als Gemeindevertreter am 27.03.2022 mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass der Listenbewerber der WHU

Herr
Jan Schüller-Iwersen
Kronskamp 16
24558 Henstedt-Ulzburg

als Gemeindevertreter nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schrift­lich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 14.04.2022 und endet mit Ablauf des 13.05.2022.

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