Bekanntmachungen

4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes, des § 44 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG), sowie § 18 und § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der jeweils geltenden Fassung und dem öffentlich rechtlichen Vertrag mit dem Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg vom 04.02.1997 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 12.12.2023 folgende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:

Artikel 1

4 Abs. 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:

§ 4
Gebührensatz und Kostenerstattung 

(1)

Gebühr A Schmutzwasserkanal
Benutzungsgebühr:  Je m³ Schmutzwassereinleitung in das Kanalnetz

2,00 €
  Gebühr B Kleinkläranlagen
Grundgebühr:          Je Kleinkläranlage monatlich
Benutzungsgebühr:  Je m³ Abfuhrmenge
6,00 €
22,34 €
  Gebühr C Sammelgruben
Grundgebühr:          Je Sammelgrube monatlich
Benutzungsgebühr:  Je m³ Abfuhrmenge

25,62 €
10,84 €

(2)     Kostenerstattungssätze des Abwasser-Zweckverbandes Südholstein (AZV):

  1. a) Kleinkläranlagen:
     - Verwaltungskostenzuschlag je Abfuhr in der vom AZV nachgewiesenen Höhe und
     - Aufwandspauschale 107,10 € je Abfuhr
  1. b) Sammelgruben:
      - Verwaltungskostenzuschlag je Abfuhr in der vom AZV nachgewiesenen Höhe und
      - Aufwandspauschale 107,10 € je Abfuhr

Artikel 2

Diese 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

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