Bekanntmachungen

Feststellung über das Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung

Frau Carina Smolik-Fischer hat am 13.11.2023 gegenüber dem Gemeindewahlleiter erklärt, ihr anlässlich der Kommunalwahl am 14.05.2023 erworbenes Mandat als Gemeindevertreterin ab sofort niederzulegen.

Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass für Frau Carina Smolik-Fischer der Listenbewerber der FDP

Herr
Karsten Bracker
Birkenweg 58
24558 Henstedt-Ulzburg

als Gemeindevertreter nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schrift­lich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 03.12.2023 und endet mit Ablauf des 02.01.2024.

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