Bekanntmachungen
Feststellung über das Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung
Frau Carina Smolik-Fischer hat am 13.11.2023 gegenüber dem Gemeindewahlleiter erklärt, ihr anlässlich der Kommunalwahl am 14.05.2023 erworbenes Mandat als Gemeindevertreterin ab sofort niederzulegen.
Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass für Frau Carina Smolik-Fischer der Listenbewerber der FDP
Herr
Karsten Bracker
Birkenweg 58
24558 Henstedt-Ulzburg
als Gemeindevertreter nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 03.12.2023 und endet mit Ablauf des 02.01.2024.