Bekanntmachungen

Neuwahlen des Kinder- und Jugendparlaments für die Wahlperiode 2023 bis 2025 – Bekanntmachung der Kandidaten

Logo Kinder- und Jugendparlament

Das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist nach Ablauf der Wahlperiode neu zu wählen.
Die Wahl zum 12. Kinder- und Jugendparlament findet am Donnerstag, den 23.11.2023 statt. Die Wahl erfolgt durch direkte Stimmabgabe.

Zur Wahl stehen:

Alle eingegangenen Bewerbungen sind öffentlich ausgehängt und können in den o.g. Schulen, in den Jugendfreizeitheimen (Tonne und Rhen), im Rathaus sowie auf der Homepage der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (www.henstedt-ulzburg.de) eingesehen werden.

Die Wahl wird wie folgt durchgeführt:

  1. In nachstehend aufgeführten Schulen in Henstedt-Ulzburg vormittags zu den von den Schulen festzulegenden Zeiten
    • Olzeborchschule, Beckersbergstr. 95, 24558 Henstedt-Ulzburg für die wahlberechtigten Schüler/innen dieser Schule
    • Gemeinschaftsschule Rhen, Schäferkampsweg 34, 24558 Henstedt-Ulzburg für die wahlberechtigten Schüler/innen dieser Schule
    • Alstergymnasium, Maurepasstraße 67, 24558 Henstedt-Ulzburg für die wahlberechtigten Schüler/innen dieser Schule
  1. Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses für die wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen, die keine örtliche Schule besuchen

Das aktive und passive Wahlrecht zum Kinder- und Jugendparlament haben alle Kinder und Jugendlichen vom 12. bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg haben. Die Altersbegrenzung gilt für den Zeitpunkt der Wahl, d.h. wahlberechtigt und wählbar ist, wer am 23.11.2023 mindestens 12 Jahre und höchstens 19 Jahre alt ist. Der Stichtag für die Wahlberechtigung nach Wohnsitz (gemäß Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Schleswig-Holstein: 6 Wochen vor der Wahl) war der 12.10.2023.

Je angefangene 100 wahlberechtigte Kinder und Jugendliche wird je ein Mitglied in das Kinder- und Jugendparlament gewählt, wobei die gewählten Mitglieder bis zum Ende der Wahlperiode der jeweiligen Jugendvertretung über das 20. Lebensjahr hinaus tätig sein können.

Die Mindestmitgliederzahl ist gemäß Satzung des Kinder- und Jugendparlaments, §4 Abs. 1, auf mindestens 11 Personen festgesetzt. Bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestmitgliederzahl gilt sie als nicht gewählt.

Im Kinder- und Jugendparlament sind diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen erreicht haben. Die Wahlberechtigten haben jeweils eine Stimme. Werden mehr als die erforderliche Anzahl an Mitgliedern gewählt, verbleiben diese als Listennachfolger für den Fall, dass eine Kandidatin, ein Kandidat ihren/ seinen Sitz in der Kinder- und Jugendvertretung nicht mehr ausübt.

Die Stimmenauszählung findet am 23.11.2023 nach Schließung der Wahllokale statt.

Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses findet am 24.11.2023 ab ca. 14:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, statt.

Für weitere Auskünfte zur Wahl des 12. Kinder- und Jugendparlaments steht Frau Gutiérrez Padrón (Rathaus Zimmer B.02 oder telefonisch 04193/963-226) gern zur Verfügung.

Zurück