Bekanntmachungen

Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetzes

Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz weist die Gemeinde Henstedt-Ulzburg darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2025 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetzes widersprechen können.

Gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit:

  1. Familienname,
  2. Vorname,
  3. gegenwärtige Anschrift.

Im Jahr 2024 findet die Datenübermittlung im März statt.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 36 Absatz 2 Satz 1 des Bundesmeldegesetz dem widersprochen haben. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 28.02.2024 schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Einwohnermeldewesen, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg zu erklären.

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