Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg hat in ihrer Sitzung am 28.03.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Kiel und das Amtsgericht Norderstedt gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 31.07.2023 bis zum 04.08.2023 zu jedermanns Einsicht im

Rathaus der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Zimmer B.16
Rathausplatz 1
24558 Henstedt-Ulzburg

montags – freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann auch außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 31, 32 GVG nicht aufgenommen werden dürfen oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Der Einspruch ist bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Die Bürgermeisterin, Sachgebiet Organisation, Frau Schumacher (Zimmer B.16), Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, zu erheben.

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