Bekanntmachungen

Feststellung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin in die Gemeindevertretung

Frau Doris Dosdahl hat ihr anlässlich der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 erworbenes Mandat als Gemeindevertreterin zum 20. Februar 2019 niedergelegt.

Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass die Listenbewerberin der BfB Frau Inga Lüttjohann
Norderstedter Straße 79 24558 Henstedt-Ulzburg als Gemeindevertreterin nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 14.03.2019 und endet mit Ablauf des 13.04.2019.


Henstedt-Ulzburg, 05.03.2019    

Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter

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