Im Januar sollen die ersten Wiedervernässungmaßnahmen im Henstedter Moor starten

Henstedter Moor. Foto: Heike Benkmann

Für das Naturschutzgebiet Henstedter Moor wurde gemeinsam mit dem Ausweisungsverfahren die Wiedervernässung als erforderliche Maßnahme für die Renaturierung des Henstedter Moores aufgezeigt. Anfang 2024 kann in einem Teilbereich nun damit begonnen werden.

„Es gab bereits 2015 eine Umsetzungsplanung für die Wiedervernässung, welche unter anderem aufgrund der schwierigen Eigentumsverhältnisse nicht umgesetzt werden konnte“,

erklärt Katja Rihm aus dem Sachgebiet „Grünplanung und Umwelt“ der Gemeindeverwaltung.

„Aus diesem Grund hat die Gemeinde Henstedt-Ulzburg 2021 entschieden, dass für die Bereiche, die in gemeindlicher Hand oder im Besitz der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein sind, eine Teilumsetzungsplanung geprüft werden soll. Sie wurde 2022 vorgenommen – mit einem positiven Ergebnis: Die Maßnahmen können dort nun beginnen, da die Gemeinde Henstedt-Ulzburg und die Stiftung Naturschutz für den Teilbereic I die Flächen zur Verfügung stellen.“

Der erste Teil der Arbeiten soll dort im Januar/Februar 2024 erfolgen und im August/September 2024 fortgesetzt werden. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg plant, über die Fortschritte mit weiteren Pressemitteilungen zu informieren.

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