Klarstellung: Maskenregelung bei Sitzung der Gemeindevertretung war rechtskonform

Durch eine Berichterstattung im Nachgang der Sitzung der Gemeindevertretung am 16. März 2021 im Bürgerhaus wurde die Frage aufgeworfen, ob es nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung zulässig war, dass die Sitzungsteilnehmenden nach der Sitzplatzeinnahme ihre Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen durften.

In diesem Zuge wurde in der Berichterstattung in Zweifel gezogen, dass das Hygienekonzept der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für die Teilnahme an Sitzungen der gemeindlichen Gremien noch den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht. Außerdem wurde einigen Mitgliedern der Gemeindevertretung – insbesondere namentlich Bürgervorsteher Henry Danielski sowie Bürgermeisterin Ulrike Schmidt – vorgeworfen, ihrer Vorbildfunktion nicht nachgekommen zu sein.

Um diesen Sachverhalt klarzustellen, hat die Gemeinde Henstedt-Ulzburg eine entsprechende Anfrage an das Innenministerium gestellt. Die Antwort aus dem Innenministerium liegt nun vor und ist im Ergebnis deutlich: das Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Einnahme des Sitzplatzes ist bei Gremiensitzungen auch nach der aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung rechtlich zulässig.

Das Innenministerium erklärt, „dass es sich bei den Sitzungen der Gemeindevertretung und der weiteren kommunalen Entscheidungsgremien nicht um Versammlungen im Sinne des § 6 der Corona-Bekämpfungsverordnung handelt.“ Dies ergebe sich aus der Begründung zur geltenden Verordnung („In Abgrenzung zu den allgemeinen Veranstaltungen, für die § 5 gilt, regelt § 6 die Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts.“) „Sitzungen der Gemeindevertretung und der anderen kommunalen Entscheidungsgremien sind keine Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts“, so das Innenministerium.

Daher gelten die Ausführungen in §2a zur Mund-Nasen-Bedeckung. In Absatz 3 werden hierzu Ausnahmen definiert. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht, wenn „am festen Steh- oder Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten oder die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird.“ Das Kreisgesundheitsamt hatte in einer Stellungnahme zum Sachverhalt am vergangenen Freitag eine andere Interpretation der Corona-Bekämpfungsverordnung vorgenommen.

„Den Vorwurf, dass gegen die geltende Corona-Bekämpfungsverordnung verstoßen wurde und die Sitzungsteilnehmenden ihrer Vorbildfunktion nicht nachgekommen sind, weise ich in aller Entschiedenheit zurück“, sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt. „Ungeachtet dessen haben sich die Fraktionsvorsitzenden, der Bürgervorsteher und ich darauf verständigt, dass bei zukünftigen Präsenzveranstaltungen der gemeindlichen Gremien die Mund-Nasen-Bedeckung von allen Teilnehmenden durchgängig getragen werden soll. Für Redebeiträge kann die Mund-Nasen-Bedeckung von der jeweils sprechenden Person abgenommen werden.“

Das Hygienekonzept für Gremiensitzungen wurde bereits entsprechend angepasst. Außerdem wurde im Hygienekonzept nun konkretisiert, dass es sich bei der Mund-Nasen-Bedeckung um eine „OP-Maske“ oder vergleichbare Maske handeln muss oder eine Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 verwendet wird.

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie mit aktuell sogar wieder ansteigenden Infektionszahlen finden Sitzungen der gemeindlichen Gremien weiterhin als Videokonferenz statt. Ausgenommen von dieser Regel sind nur Gremiensitzungen, die aufgrund rechtlicher Vorgaben zwingend als Präsenzveranstaltung abgehalten werden müssen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn in einer Gremiensitzung Wahlen auf der Tagesordnung stehen.

Dies war zuletzt bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 16. März 2021 im Bürgerhaus der Fall, als Wahlen zur Neubesetzung der Ausschüsse anstanden. Darüber hinaus wird auch die Sitzung der Gemeindevertretung am 20. April 2021 als Präsenzveranstaltung im Bürgerhaus stattfinden müssen, weil dieses Mal die Wahlen für den neu zu gründenden Ausschuss „Neubau Alstergymnasium“ durchgeführt werden sollen.

Zurück