Rewe-Bürgerentscheid – Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde zurück

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat am Dienstag, den 5. Dezember 2017, die Beschwerde in Sachen Bürgerbegehren zum B-Plan 146 (Rewe-Ansiedlung) zurückgewiesen. Die dargelegte Begründung stelle das Ergebnis des angefochtenen Beschlusses nicht in Frage. Das Beschwerdevorbringen rechtfertige damit keine andere Entscheidung. Von einer weiteren Begründung sieht das Oberverwaltungsgericht ab. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

„Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts haben die Gemeinde und das Unternehmen REWE die endgültige Sicherheit, um das Bebauungsplanverfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen“, sagt Bürgermeister Stefan Bauer. „Mit REWE gewinnen wir einen sehr guten Arbeitgeber und verlässlichen Partner für unseren Ort, mit dem wir bereits seit drei Jahren in vertrauensvollen Verhandlungen stehen.“

Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 146 „Gewerbegebiet Große Heidkoppel“ beginnt am 7. Dezember 2017 und endet am 8. Januar 2018. Über die vorgebrachten Anregungen wird der Umwelt- und Planungsausschuss voraussichtlich im Februar beraten. In der Januarsitzung des Umwelt- und Planungsausschusses soll der städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und REWE diskutiert werden.

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