Vorschlag: Thema Parkraum

Schaffung einer Satzung bzw. Richtlinie zur verpflichtenden Nutzung von genehmigten Garagen bzw. Car-Port. Das heißt, Garagen/Car-Port sind zum Einstellen von KFZ, egal ob PKW oder Motorrad verpflichtend  vorzuhalten. Gerade bei gesondert genehmigten Zufahrten, Tieferlegung Kantstein, darf die dafür vorgesehen Fläche  nicht zweckentfremdet umgebaut oder die Flächen für KFZ mit anderweitigem Material belegt oder sogar zugebaut werden.

Diese Regelung würde zu einer Entlastung  Parksituation führen, die durch die Dauernutzung der Garagen bzw Car-Ports für andere Zwecke zunehmend entsteht.

Standort

gesamt HU 0
24558 Henstedt-Ulzburg

 

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