Personenstandsurkunden

Formalitäten

Beantragung einer Personenstandsurkunde

Wenn Sie

  • in Henstedt-Ulzburg geboren sind,
  • in Henstedt-Ulzburg geheiratet haben,
  • in Henstedt-Ulzburg eine Lebenspartnerschaft begründet haben der
  • der Todesfall eines nahen Familienangehörigen in Henstedt-Ulzburg eingetreten war,

können Sie die entsprechende Personenstandsurkunde bei uns beantragen.

Wie gehe ich vor?

Die Ausstellung einer Personenstandsurkunde kann wie folgt beantragt werden:

  • durch persönliche Vorsprache mit gültigem Personalausweis oder Reisepass gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 15,00 €. Jede weitere gleichzeitig angeforderte Urkunde kostet 7,50 €. (bar oder per EC-Karte)
  • durch schriftlichen Antrag per Post. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) und die Gebühr in Höhe von 15,00 € in bar bei. Zusätzlich benötigen wir noch eine 1,60 € Briefmarke für den Versand an Ihre Meldeadresse.
  • per E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse: standesamt@henstedt-ulzburg.de

Wenn Sie nicht persönlich vorbeikommen können, übersenden Sie uns bitte Ihren Personalausweis (Vorder- und Rückseite) eingescannt oder abfotografiert. Sie erhalten danach die Bankdaten für die Vorabüberweisung. Sobald das Geld auf dem Konto der Gemeinde Henstedt-Ulzburg eingegangen ist, übersenden wir die Urkunde per Post an Ihre Meldeadresse. Falls Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben und keinen gültigen Personalausweis besitzen, dann benötigen wir Ihren Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung des Aufenthaltsortes.