Kirchen

Informationen rund um Kirche und Glaube

Kircheneintritt - Kirchenaustritt

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Diese teilt der Meldebehörde den Eintritt mit.

Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt des Wohnsitzes erfolgen.

Voraussetzungen:
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggf. ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

An wen muss ich mich wenden?
Den Kirchenaustritt erklären Sie beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes.
Die Austrittserklärung muss persönlich vor einer Standesbeamtin/ einem Standesbeamten abgegeben werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass

Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern in Schleswig-Holstein (Kirchensteuergesetz – KiStG),
  • Gesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts in Schleswig-Holstein (Kirchenaustrittsgesetz – KiAustrG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 26.3 – VwGebV SH.

Kontaktdaten der Kirchen am Ort

Ev.-luth. Kirchengemeinde Erlöserkirche Henstedt

Kisdorfer Straße 12
24558 Henstedt-Ulzburg

Tel.: (04193) 25 61
Fax: (04193) 97 03 66
E-Mail: kirchenbuero@kirche-henstedt.de
Internet: www.kirche-henstedt.de

Kirchenbüro: Di - Fr: 8:30 -12:30 Uhr


Ev.-luth. Kirchengemeinde Kreuzkirche Ulzburg

Hamburger Straße 30
24558 Henstedt-Ulzburg

Tel.: (04193) 997 50
Fax: (04193) 99 75 55
E-Mail: buero@kreuzkirche.de
Internet: www.kreuzkirche.de

Kirchenbüro: Mo - Mi, Fr: 09:00 – 12:00 Uhr | Mi: 16:00 – 18:30 Uhr


Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Petrus Henstedt-Rhen

Henstedt-Rhen
Norderstedter Straße 22
24558 Henstedt-Ulzburg

Tel.: 04193/72 45
Fax: 04193/76 14 40
E-Mail: info@kirche-rhen.de
Internet: www.kirche-rhen.de

Kirchenbüro: Mo und Fr: 10:00 - 12:30 Uhr | Do: 16:00 - 18:30 Uhr


Römisch-katholische Kirche St. Hedwig

Falkenkamp 2
22846 Norderstedt

Tel.: 040/522 42 82
E-Mail: st.hedwig@wtnet.de
Internet: www.st-hedwig-norderstedt.de