Anmeldung zur Eheschließung

und alle notwendigen Informationen hierzu

EheschließungSeit einigen Jahren gibt es statt des traditionellen „Aufgebotes“ nur noch die einfache „Anmeldung zur Eheschließung“, die nicht mehr öffentlich ausgehängt werden muss. Anmelden müssen Sie sich bei dem Standesamt, in dem einer der beiden Partner/innen mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Sollte das nicht in Henstedt-Ulzburg sein, dann bekommt unser Standesamt nach der Anmeldung am Hauptwohnsitz alle erforderlichen Unterlagen vom dortigen Standesamt zugeschickt.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Anmeldung zur Eheschließung sollten beide Verlobte anwesend sein und alle Unterlagen komplett vorliegen. Dabei ist zu beachten, dass die dafür notwendigen Originaldokumente nicht älter als 6 Monate sind. Sollte einer von beiden verhindert sein, ist eine Vollmacht mit dessen Einverständnis erforderlich. Wir übersenden Ihnen das Dokument im Vorwege auch per E-Mail. Wenn Sie beide volljährig und deutsche Staatsbürger ohne Auslandsbezug sind, genügen in der Regel folgende Unterlagen:

Für Verlobte, die noch nicht verheiratet waren

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages vom Standesamt des Geburtsortes
  • Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes (wenn Sie nicht in Henstedt-Ulzburg gemeldet sind)

Für Verlobte, die bereits verheiratet waren, zusätzlich

bei vorheriger Eheschließung bis 31.12.2008:

  • Eheurkunde der letzten Ehe(n) mit Auflösungsvermerk oder
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch bzw. die letzte Heiratsurkunde in Verbindung mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil

bei vorheriger Eheschließung ab dem 01.01.2009:

  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe(n) mit Auflösungsvermerk

Sie erhalten diese Urkunden beim Standesamt Ihrer letzten Eheschließung.

Für Verlobte, die bereits eine Lebenspartnerschaft geführt haben, die inzwischen aufgelöst ist, zusätzlich eine

  • beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten Lebenspartnerschaft(en) mit Auflösungsvermerk oder
  • Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft und das Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftvermerk

Für Verlobte, die ein gemeinsames Kind haben

  • Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages vom Standesamt des Geburtsortes oder die Geburtsurkunde des Kindes (wenn Henstedt-Ulzburg, dann nicht erforderlich) und die Vaterschaftsanerkennung

Wenn bei der Eheschließung ein Auslandsbezug vorhanden ist, dann wenden Sie sich bitte direkt an uns, da jeder Einzelfall individuell ist und Sie die entsprechenden personenbezogenen Informationen erhalten.

Terminabsprache

Bei der Anmeldung zur Eheschließung wird der Heiratstermin verbindlich vereinbart. Gerne tragen wir Ihren Terminwunsch unverbindlich auch vor der Anmeldung in unseren Terminkalender ein. Die bereits vollzogene Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass Ihr gewünschter Trautermin innerhalb dieses Zeitraumes liegen muss.

Trauzeugen...

... sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Möchten Sie aber Trauzeugen mitbringen, dann geben Sie deren Personalien (Personalausweis) spätestens 8 Tage vor der Eheschließung dem Standesamt bekannt.