Am 27. April 2021 findet die Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens 9 und höchstens 13 gewählten Mitgliedern.
Die Henstedt-Ulzburger Seniorinnen und Senioren werden aufgerufen, sich als Wahlkandidaten zur Verfügung zu stellen.
Wählbar sind alle im Jahr 1961 oder früher geborenen Bürgerinnen und Bürger, die in Henstedt-Ulzburg wahlberechtigt sind und seit mindestens 26. Januar 2021 in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erfüllt sein. Zur Wahl zugelassen werden alle Kandidaten, die von mindestens 5 wahlberechtigten Henstedt-Ulzburger Seniorinnen oder Senioren unterstützt oder von den satzungsmäßig vorgesehenen Organisationen vorgeschlagen werden. Nicht wählbar sind Mitglieder der Gemeindevertretung, Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung, Mitglieder der Ausschüsse und Vorstandsmitglieder der Parteien und Wählergemeinschaften auf Orts- und Kreisebene.