Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 01.08.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 01.08.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Kronskamp" (städtebauliches Gesamtbild) hier: Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 4 a BauGB
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Südlich Am Lindenhof“, 4. Änderung (Gebäudehöhe/ Grundflächenzahl) hier: Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses sowie Durchführung einer öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Segeberg hat für die Haushaltsjahre 2009 – 2016 die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die sonstige Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung liegt vor. Der Bericht kann während der Öffnungszeiten der Verwaltung (Mo. – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, Do. auch 14.00 – 18.00 Uhr) im Rathaus, Raum 1.14, Rathausplatz 1, Henstedt-Ulzburg, sowie im Bürgerinformationssystem unter der Rubrik „Dokumente“ eingesehen werden.
News aus Henstedt-Ulzburg
Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat in ihrer Sitzung am 17.04.2018 die Jahresrechnung der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2014, die
11.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.06.2018 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 11. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
I.
§ 5 - Ständige Ausschüsse - Absatz 1 wird dahingehend geändert, dass
unter den Buchstaben a) –f) bei der Zusammensetzung jeweils die Mitgliederzahl „9“ durch „11“ ersetzt wird.
der Buchstabe g) folgende Fassung erhält: Feuerwehrausschuss Zusammensetzung: 11 Mitglieder Aufgabengebiet: Feuerwehren Zu den Sitzungen werden die/der Gemeindeführer/in und ihre/ seine Stellvertretung sowie die Ortswehrführer/innen eingeladen. Sie haben in ihrem Zuständigkeitsbereich Rederecht.
II.
Die 11. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am 12.06.2018 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Segeberg vom 19.06.2018 erteilt.
News aus Henstedt-Ulzburg
Wahlprüfungsausschuss 01/2018 - 2023 am 25.06.2018
Am Montag, dem 25.06.2018, findet um 18:30 Uhr im Besprechungsraum 1.01 des Rathauses die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses 01/2018-2023 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die komplette Tagesordnung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
News aus Henstedt-Ulzburg
Bauleitplanung - F-Plan Nr.28 - Genehmigung
28. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nahversorgung Ulzburg-Süd) hier: Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 07.Mai 2018 das Ergebnis der Gemeinde-wahl vom 06. Mai 2018 festgestellt. Für die Gemeindewahl waren insgesamt 22.899 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. An der Wahl haben 10.319 Wahlberechtigte teilgenommen (Wahlbeteiligung 45,06 %).