Aufgaben

Damit sich Chancengleichheit nicht nur gesetzlich, sondern auch in den tatsächlichen Lebensverhältnissen realisiert, hat die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein es auch zur Aufgabe der Kommunen gemacht, die Gleichstellung von Frauen und Männer zu fördern. Zur Verwirklichung dieses Auftrages haben Städte und Gemeinden Gleichstellungsbeauftragte bestellt, die in Kommunen mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hauptamtlich tätig sind.

Die rechtlichen Grundlagen (Aufgaben und Kompetenzen) unserer Arbeit basieren auf der Gemeindeordnung und dem Gleichstellungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein. Darüber hinaus sind in der Hauptsatzung und dem Geschäfts- und Dienstverteilungsplan der Gemeinde Henstedt-Ulzburg die Tätigkeitsfelder umschrieben. Die Gleichstellungsbeauftragte

  • bringt gleichstellungsspezifische Fragen in die Arbeit der Gemeindevertretung und der Verwaltung ein
  • wirkt an Initiativen mit und erarbeitet Konzepte
  • arbeitet mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden zusammen
  • ist bei allen personellen Angelegenheiten innerhalb der Verwaltung beteiligt
  • bietet Beratung und Information in vertraulichen Sprechstunden an
  • betreibt Öffentlichkeitsarbeit und führt Informationsveranstaltungen durch.

Es sind weit mehr Themen gleichstellungsrelevant als Sie denken. Deshalb:

Wenden Sie sich an mich, wenn Sie Anregungen oder Anliegen haben, die Ihr Wohnumfeld, die Betreuungssituation Ihrer Kinder, Ihr Sicherheitsbedürfnis in der Gemeinde, das organisatorische Angebot für Frauen bzw. Mütter/Väter und ihre Kinder betreffen.

Wenden Sie sich an mich, wenn Sie Information oder Unterstützung bei persönlichen Problemlagen benötigen. Ich stehe in enger Verbindung mit anderen Beratungsstellen, die Wege zur Lösung anbieten. Die Gespräche werden vertraulich behandelt.

Wenden Sie sich an mich, wenn Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auf Schwierigkeiten stoßen oder auf Benachteiligungen, z.B. im Arbeitsleben, hinweisen möchten.

Wenn Sie gezielte Information zu den unterschiedlichsten Fragen wie dem Wiedereinstieg ins Berufsleben, Qualifizierung, Trennung / Scheidung, finanzielle Ansprüche als Alleinerziehende(r) etc. benötigen, leiste ich allgemeine und wegweisende Beratung.

Wenn Sie Anregungen haben, wie die Situation von Frauen und Männern in der Gemeinde verbessert werden kann oder Sie selbst ein Projekt initiieren möchten, stehe ich Ihnen im Rahmen meiner Möglichkeiten mit Rat und Tat zur Seite.

Selbstverständlich werden Ihre Anliegen vertraulich behandelt.

Tätigkeitsberichte: