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Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Amtliche Bekanntmachungen

III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades Beckersberg der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Gebührenordnung)

  • Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), sowie der §§ 1 Abs. 1, 2 Absatz 1 und 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 25.03.2025 folgende III. Nachtragssatzung erlassen: ...mehr lesen

5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung)

  • Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes, des § 44 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG), sowie § 18 und § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der jeweils geltenden Fassung und dem… ...mehr lesen

5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung)

  • Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes sowie des § 44 Abs. 1, ohne Satz 3, mit Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung… ...mehr lesen