Satzungen und Richtlinien
Eine Gemeinde kann die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbst regeln, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies kann sie über den Erlass von Satzungen und Richtlinien tun, die dann Rechtsnormcharakter haben. Satzungen und Richtlinien bilden das sog. Ortsrecht.
Sie werden von der Gemeindevertretung beschlossen und gelten ausschließlich im Gemeindegebiet, für einen eingeschränkten Bereich der Gemeinde bzw. für bestimmte gemeindliche Einrichtungen.
Nachfolgend sind die wichtigsten Satzungen und Richtlinien in der jeweils aktuell gültigen Fassung für Sie zur Verfügung gestellt. Diese haben Informationscharakter; rechtlich verbindlich sind allein die ausgefertigten und im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Henstedt-Ulzburg veröffentlichten Texte.