Vergabe von Bauplätzen
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erschließt grundsätzlich keine eigenen Wohnbaugebiete und vergibt auch keine gemeindeeigenen Baugrundstücke. Die Entwicklung neuer Wohnbauflächen erfolgt vielmehr in enger Zusammenarbeit mit privaten Investierenden, Projektentwickelnden und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern.
Die Investierenden übernehmen dabei regelmäßig die Planung, Erschließung und Vermarktung der Baugrundstücke. Die Gemeinde begleitet diese Vorhaben im Rahmen ihrer Planungshoheit, insbesondere durch die Aufstellung von Bauleitplänen sowie durch die Abstimmung städtebaulicher Ziele und Anforderungen.
Durch dieses kooperative Vorgehen kann die Gemeinde Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung nehmen, ohne selbst als Erschließungsträgerin oder Grundstücksanbieterin aufzutreten. Die Vergabe von Baugrundstücken erfolgt daher grundsätzlich durch die jeweiligen Investierenden oder Eigentümerinnen und -eigentümer und nicht durch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg.