Förderung Kinder- und Jugendarbeit
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg fördert die kommunale Kinder- und Jugendarbeit. Sie stellt dafür finanzielle Mittel bereit. Die Förderung erfolgt nach der Jugendförderrichtlinie, die am 01.01.2023 in Kraft getreten ist.
Mit der Förderung sollen Anreize geschaffen werden, bestimmte Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen anzubieten und durchzuführen. Außerdem soll der Einsatz qualifizierter Personen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gefördert werden.
Antragsberechtigt sind – je nach Sachverhalt – Träger der freien Jugendhilfe, anerkannte Jugendleitungen sowie Jugendorganisationen der zugelassenen politischen Parteien in Henstedt-Ulzburg.
Es können unterschiedliche Sachverhalte gefördert werden: