Inklusionsbeauftragte für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung sind Teil unserer Gesellschaft. Es ist damit ein Anliegen, deren Bedürfnisse ernst zu nehmen und Barrieren abzubauen, um gesellschaftliche Teilhabe zuzusichern.
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist im Sinne der Zielsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006, sowie des Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vom 16.12.2002 entschlossen, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde sicher zu stellen. Darüber hinaus soll die Beteiligung an der Entwicklung an der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zu einer behindertenfreundlichen Kommune ermöglicht und gefördert werden.
Am 22.08.2012 wurde die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen. Im Februar 2023 wurde eine Neufassung der „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg“ beschlossen, die mit der Veröffentlichung am 22. März 2023 in Kraft getreten ist.
Damit wurden aus der Bezeichnung „Beauftragte für Menschen mit Behinderung“, neu die Bezeichnung „Inklusionsbeauftragte für Menschen mit Behinderung“.
Die beiden Inklusionsbeauftragten für Menschen mit Behinderung Britta Brünn und Uta Herrnring-Vollmer haben ihr Amt am 01.01.2018 angetreten. Sie sind ehramtlich tätig, politisch neutral und unabhängig.
Die beiden Inklusionsbeauftragten Uta Herrnring-Vollmer und Britta Brünn sind seit dem 1. Januar 2018 für fünf Jahre ehrenamtlich tätig. Am 9. Mai 2023 hat sie die Gemeindevertretung mit sofortiger Wirkung für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren bestellt.