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Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Die Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Wahlzeit ist in der Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg auf acht Jahre festgelegt.

Sie ist Leiterin der Verwaltung sowie aller gemeindlichen Einrichtungen und trifft alle dienstrechtlichen Entscheidungen für das gesamte Personal. Als gesetzliche Vertreterin der Gemeinde handelt sie für sie mit rechtsverbindlicher Wirkung nach außen.

Die Bürgermeisterin ist allein verantwortlich für die Geschäfte der laufenden Verwaltung und hat alle Entscheidungen zu treffen, die ihr von der Gemeindevertretung und/oder kraft Gesetz übertragen worden sind. Im Zusammenwirken mit der Gemeindevertretung und deren Ausschüssen hat sie die Beschlüsse vorzubereiten und später auszuführen. In besonders dringenden Fällen kann sie anstelle der Gemeindevertretung eine Eilentscheidung treffen.

Zusammen beziehungsweise in Abstimmung mit dem Bürgervorsteher vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde bei öffentlichen Anlässen.

Die amtierende Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterinnen

Claudia Meyer - 1. stellv. Bürgermeisterin
Doris Dosdahl - 2. stellv. Bürgermeisterin
Patrizia Giuffrida - 3. stellv. Bürgermeisterin