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Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Amtliche Bekanntmachungen

III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades Beckersberg der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Gebührenordnung)

Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachungen

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), sowie der §§ 1 Abs. 1, 2 Absatz 1 und 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 25.03.2025 folgende III. Nachtragssatzung erlassen:

I.

Die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen des § 2 – Höhe der Benutzungsgebühren während des Badebetriebs – der Satzung werden geändert: 

1.Einzelkarten (je Stück)  
 1.1 Erwachsene3,00 €
   
2.Zwölferkarten (je Stück) 
 2.1 Erwachsene30,00 €
   
3.Saisonkarten (je Stück) 
 3.1 Erwachsene45,00 €
   

            

II.

 Inkrafttreten